In der Praxis auch im Rentenalter

Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeiten häufig über das Renteneintrittsalter hinaus weiter. Über acht Prozent aller niedergelassenen Praxisinhaber in Deutschland sind älter als 66 Jahre. Auch nach Praxisabgabe gehen nicht wenige ein Angestelltenverhältnis bei ihrem Nachfolger oder ihrer Nachfolgerin ein.

In vielen Praxen arbeiten Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es für Ärzte und Zahnärzte bekanntlich seit 2009 nicht mehr. Seitdem können sie auch nach Erreichen des 68. Lebensjahres ihrem Beruf nachgehen.

Ende 2024 lag das Durchschnittsalter von niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten bundesweit bei 53,6 Jahren. 3.663 Personen bzw. 8,4 Prozent aller Niedergelassenen waren dabei älter als 66 Jahre und damit über das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus als Behandler tätig.

Knapp 7 Prozent angestellte Zahnärzte im Rentenalter

Auch mit der Praxisabgabe ist noch lange nicht für jeden Zahnarzt oder jede Zahnärztin gleich Schluss. Hier deuten die statistischen Zahlen darauf hin, dass etliche ehemals niedergelassene Behandler bei ihrem Nachfolger oder ihrer Nachfolgerin weiter als Angestellte beschäftigt sind. Von den 26.506 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die zum 31. Dezember 2024 in einer Zahnarztpraxis in einem Angestelltenverhältnis tätig waren, hatten 1.785 Personen und damit 6,7 Prozent das Renteneintrittsalter bereits erreicht.

Mitteilung der ZÄK Nordrhein vom 24.04.2026