PraxisführungRecht Irreführende Werbung: Zahnarzt darf Intraoralscanner nicht als „bahnbrechende“ Technologie bezeichnen 7. Juli 2022 Redaktion Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Das Passwort für die „geschützten“ Artikel finden die Abonnenten im Impressum am Ende jedes Heftes. Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben: Passwort: