Karte vergessen? Elektronische Ersatzbescheinigung als Versicherungsnachweis
Patientinnen und Patienten können ab sofort über eine entsprechende Funktion in der Versicherten-App die elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse anfordern und als Versicherungsnachweis nutzen, wenn ihre Gesundheitskarte in der Praxis nicht eingelesen werden kann oder die Patientin bzw. der Patient sie vergessen hat.
Die Anwendung ist zunächst freiwillig, bevor sie ab Juli 2025 Pflicht für Arztpraxen und Krankenkassen wird. Die Zustellung des Versicherungsnachweises erfolgt automatisiert über den Kommunikationsdienst KIM direkt in das PVS der Praxis. Praxen können ihren Patientinnen und Patienten die zu verwendende Adresse beispielsweise als QR-Code bereitstellen.
Die elektronische Ersatzbescheinigung geht zurück auf eine Regelung aus dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Ersatzbescheinigung zum 01.10.2024 in den BMV-Ä aufgenommen und weitere Details geregelt.
Digital-Gesetz (inkraft getreten am 26.03.2024): https://t1p.de/doxwr
BMV-Ä (in der Fassung vom 01.10.2024): https://t1p.de/z15qm