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26.04.2017·Kostenkalkulation, Teil 1 Einfache Implantation mit Krone: Wirtschaftlichkeit?

·Kostenkalkulation, Teil 1

Einfache Implantation mit Krone: Wirtschaftlichkeit?

| In jeder Praxis sind GKV-Versicherte mit fehlenden Zähnen über die Kosten der Regel-, gleich-, andersartigen und ggf. außervertraglichen Versorgung aufzuklären. PI begleitet eine Implantattherapie von der Beratung, Implantation und Freilegung bis zur Fertigung einer Zirkonkrone, um die Kosten mit einer Brückenversorgung zu vergleichen. Auch die Arbeitszeiten werden erfasst. |

Der Fall

Der Zahn 36 einer GKV-Patientin (49 Jahre) wurde nach einer Fraktur entfernt. Die Zahnärztin klärte die Patientin über eine Regelversorgung (Brücke), alternativ über die Insertion eines Implantats und Versorgung mit einer Zirkonkrone und die jeweiligen Kosten auf. Nach der Extraktion, die als Sachleistung abgerechnet wurde, entschied sich die Patientin für die Implantattherapie.

 

  • Die Rechnung für die Implantation
Datum
Region
Geb.-Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
Faktor
Anzahl
Euro

27.01.17

36

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

0030

Heil- und Kostenplan

2,3

1

25,87

Ä6

Untersuchung des stomatognathen Systems

2,3

1

13,41

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme

2,5 1)

1

58,28

0060

Situationsmodelle mit Auswertung zur Planung/Diagnose

2,3

1

33,63

9000

Implantatbezogene Analyse

2,3

1

114,35

15.02.17

36

0080

Intraorale Oberflächenanästhesie

2,3

1

3,88

36

0100

Intraorale Leitungsanästhesie

2,3

1

9,05

36

0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2,3

1

7,76

36

9003

Bohrschablone

2,3

1

12,94

36

9010

Implantatinsertion

2,3

1

199,86

0530

OP-Zuschlag

1,0

1

123,73

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme

2,5 1)

1

58,28

28.02.17

36

3290

Nachkontrolle

2,3

1

7,11

01.03.17

36

3300

Nachbehandlung

2,3

1

8,41

Zwischensumme Honorar

687,28

27.01.17

Abformmaterial Alginat

2

5,60

15.02.17

Articain 1,7 ml

2

1,10

Camlog Implantat

1

183,26

Gore-Naht

1

15,87

Kosten für Auslagen nach § 3, § 4 GOZ und § 10 GOÄ

205,83

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Praxislaborbeleg

50,94

Rechnungsbetrag

944,05

 

1) Begründung: „Digitales Röntgen zur Reduzierung der Strahlendosis“

 

 

Digitales Röntgen

 

Ist die in der Rechnung angeführte Begründung für den 2,5-fachen Satz bei der GOÄ-Nr. 5004 korrekt? Das VG Stuttgart hat am 25.10.2013 (Az. 12 K 4261/12, Abruf-Nr. 140204) entschieden: Die Angabe „Digitales Röntgen“ reicht nicht aus, um einen erhöhten Steigerungssatz bei Röntgenleistungen (Ä5000, Ä5004) zu begründen. Das Gericht akzeptierte nicht die Begründungen „Geringe Strahlenbelastung“ oder „Umweltschonung“ durch digitale Bildgebung. Die Gründe nicht demnach aus, weil sie nicht in der Person des Klägers begründet seien und nur allgemein eine bestimmte Art der Behandlung beschreiben.

 

Die höheren Investitionskosten eines digitalen Röntgengeräts werden nicht als besonderer Umstand bei der Ausführung des Röntgens gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ berücksichtigt. Das digitale Röntgen ist nicht zeitaufwendiger als analoges Röntgen. Zur Begründung eines erhöhten Steigerungssatzes schreibt die GOZ/GOÄ vor, dass lediglich konkrete ausführungs- und leistungsbezogene Schwierigkeiten, Zeitaufwand und besonders behindernde Umstände bemessen werden dürfen, nicht das Verfahren an sich.

 

Andere Gründe können jedoch dazu führen, einen höheren Faktor zu berechnen. Das sind z. B. weitere, mehr Zeit fordernde Leistungsschritte wie Längenmessung im Röntgenbild, Bildbearbeitung zur diagnostischen Kontrastverstärkung oder – wie im Patientenfall – durch digitale Bearbeitung, um gezielt die Knochenstrukturen und den Nervverlauf beurteilen zu können.

 

  • Der Eigenlaborbeleg für die Behandlung vom 27.01. bis 28.02.2017
Datum
Anzahl
Labor
Einzelpreis
Euro Netto
MwSt.
Euro

27.01.17

2

Modell aus Hartgips

7,04

14,08

0,00

14,08

1

Parallelbohrschablone

36,86

36,86

0,00

36,86

Betrag Labor

50,94

 

Welche Arbeitszeiten sind entstanden?

Die Arbeitszeit wird für die Zahnärztin und das Team mit unterschiedlichen Leistungsstundensätzen berechnet. In den alten Bundesländern betrug 2014 der Kostenstundensatz einer Durchschnittspraxis 259 Euro bei Privatleistungen. Ein 10-prozentiger Wagnisaufschlag wird hinzugerechnet (Mindeststundensatz ohne Gewinn), sodass sich 284,90 Euro ergeben. Dieser Zuschlag deckt z. B. Ausfallzeiten für Behandlungen oder Ausfälle einer Mitarbeiterin ab. Darunter fallen auch die Rücklage für Einnahmeausfälle, Rückforderungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten.

 

Dazu wird ein Gewinn in Höhe von 15 Prozent auf den Kostenstundensatz erhoben, sodass sich rund 330 Euro für den Leistungsstundensatz ergeben. Im Rahmen der GKV ist ein derartiger Stundensatz nicht zu erzielen. Für diese Praxis ist ein Leistungsstundensatz in Höhe von 330 Euro für die Zahnärztin und für das Team in Höhe von 85 Euro als Prämisse gesetzt. Die zahntechnischen Kosten sind nicht eingerechnet.

 

Team Minuten
27.01.2017
Minuten
Leistungsstundensatz x Minuten in Euro

Zahnärztin

Ä1, Ä6, 9000, Rö-Befund, Auswertung Modelle, Therapieplan erstellen, Aufklärung

30

165,00

Team

Assistenz, Abformung, Ä5004, Vor- und Nachbereitung des Zimmers inklusive Aufbereitung der Instrumente

Erstellen der Behandlungsunterlagen

Zweite Kostenaufklärung im Detail

65

85,00

 

 

Team Minuten
15.02.2017
Minuten
Honorarstunde brutto x Minuten in Euro

Zahnärztin

0080, 0090, 0100, 9003, 9010, Rö-Befund, Beratung zum Verhalten nach der OP

35

192,50

Team

Assistenz, Ä5004, Vor- und Nachbereitung des Zimmers inklusive Aufbereitung der Instrumente

65

92,30

 

 

Team Minuten
28.02.2017
Minuten
Honorarstunde brutto x Minuten in Euro

Zahnärztin

3290

4

22,00

Team

Assistenz, Vor- und Nachbereitung des Zimmers inklusive Aufbereitung der Instrumente

15

31,30

 

 

Team Minuten
01.03.2017
Minuten
Honorarstunde brutto x Minuten in Euro

Zahnärztin

3300

6

33,00

Team

Assistenz, Vor- und Nachbereitung des Zimmers inklusive Aufbereitung der Instrumente

10

14,20

 

Addiert man die Beträge, so ergibt sich ein Wert in Höhe von rund 625 Euro. Die Honorarleistung zeigt ein Ergebnis von 690 Euro, sodass die erforderlichen Leistungsstundensätze erzielt werden konnten.

 

Eine Rückkalkulation ist wichtig, um bei zukünftigen vergleichbaren Fällen die Höhe der Gebührensätze besser bestimmen zu können.

 

Weiterführender Hinweis

  • Der Beitrag wird mit der Freilegung und Herstellung einer Zirkonkrone fortgeführt. Am Ende der Leistungskette erfolgt die Auflistung der Kosten für die einzelnen Behandlungsphasen und eine Gegenüberstellung bei Fertigung einer regulären Brücke auf den beiden Nachbarzähnen 35 und 37.