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10.01.2014·Laborabrechnung Neues BEL II – 2014 erst ab dem 1. April 2014 gültig!

·Laborabrechnung

Neues BEL II – 2014 erst ab dem 1. April 2014 gültig!

| Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat am 16. Dezember 2013 alle Praxis- und Laborsoftwarehersteller darüber informiert, dass der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart hat: Das Inkrafttreten des BEL II – 2014 wird auf den 1. April 2014 verschoben. |

Warum wurde diese Verschiebung vorgenommen?

Der Grund ist die späte Einigung des VDZI und des Spitzenverbandes der Krankenkassen über die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Leistungen beim Zahnersatz. Die Berechnung und Prüfung der neuen Festzuschuss-Beträge kann erst jetzt erfolgen.

Wie geht es weiter?

Es müssen nun mehrere formale Schritte eingehalten werden (schriftlicher Beschluss im Gemeinsamen Bundesausschuss, Prüfung dieses Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium und dessen Veröffentlichung im Bundesanzeiger), sodass die neuen Festzuschuss-Beträge erst zum 1. April 2014 in Kraft treten können. Somit wurde die Einführung der gesamten neuen BEL II – 2014 auf diesen Zeitpunkt verschoben.

Fehlermeldung ohne Einfluss auf rechnerische Prüfung und Abrechnungsfähigkeit

Die von der KZBV an die Hersteller zahnärztlicher Praxisverwaltungssysteme (PVS-Hersteller) ausgelieferten neuen Module für die Abrechnung der ZE-, KBR- und KFO-Fälle enthalten diese Änderung nicht und gehen noch von einer Umstellung ab dem 1. Januar 2014 aus. Dies wird zur Folge haben, dass im ersten Quartal 2014 bei der Abrechnung von zukünftig nicht mehr im BEL II – 2014 enthaltenen Leistungsnummern die folgende Fehlermeldung ausgegeben wird: „526 Unzulässige Laborposition oder für diese Abrechnungsart nicht vorgesehen“.

 

Diese Fehlermeldung hat keinen Einfluss auf die rechnerische Prüfung und auf die Abrechnungsfähigkeit des gesamten Falles. Folgende Leistungsnummern sind betroffen: 2022, 2023, 2024, 2032, 2033, 2034, 2035, 2036, 2042, 2043, 2044, 2045, 2046, 3801, 3802, 3803, 3804, 3805, 3806, 3811, 3812, 3813, 3814, 4011, 4012, 4013, 4021, 4022, 4023, 4060, 7120, 7610, 7620, 7700 und 8110.

Die Preise für zahntechnische Leistungen vom 1. Juli 2013 gelten weiterhin

Beachten Sie: Für die Abrechnung gelten weiterhin die Leistungsnummern der BEL II – 2006 sowie die vereinbarten Preise für zahntechnische Leistungen vom 1. Juli 2013.