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01.08.2011·Leserforum Laborgefertigte Set-up’s zur Bisserhöhung: Nr. 809?

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Laborgefertigte Set-up’s zur Bisserhöhung: Nr. 809?

| Frage: „Wir haben bei einem Patienten zur Bisserhöhung laborgefertigte Set- up`s angefertigt und fest eingesetzt. Kann man dafür GOZ-Nr. 809 abrechnen?“ |

 

Antwort: Nr. 809 ist richtig, da diese Leistung den diagnostischen Aufbau von Funktionsflächen sowohl an den natürlichen Zähnen als auch an Zahnersatz jedweder Art im Rahmen einer instrumentellen Funktionsanalyse umfasst. Dabei ist es unerheblich, ob durch den Aufbau ein bestehendes Niveau erhalten bleiben soll oder aber eine Erhöhung erforderlich ist. Der Aufbau kann dabei zum Beispiel mittels Säure-Ätz-Technik an natürlichen Zähnen, mit Hilfe eines Autopolymerisats zum Aufbau an Prothesenzähnen oder im Eigen- bzw. Fremdlabor in Kunststoff oder Metall als Set-up erfolgen, wobei die Honorierung nach Nr. 809 je Funktionsfläche erfolgt. Durch das Aufbringen geeigneter Materialien können Okklusalflächen gezielt erhöht werden. Ggf. sollte der Steigerungssatz erhöht oder eine Honorarvereinbarung getroffen werden.