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02.10.2014·Leserforum Welche Leistungen können beim Implantat-Recall erforderlich sein?

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Welche Leistungen können beim Implantat-Recall erforderlich sein?

| FRAGE: „Wie werden regelmäßige Implantatkontrollen abgerechnet? Gibt es eine Möglichkeit, die Implantatkontrolle außerhalb des PZR-Recalls zu berechnen?“ |

 

ANTWORT: Im Rahmen eines Implantat-Recalls werden die Mundschleimhaut, Zunge, Zähne, Implantate und die Kiefergelenke einer Inspektion auf Veränderungen der weich- und hartgeweblichen Strukturen unterzogen. Geht es um den Gesamtbefund bei einem Kassenpatienten, wird dieser nach der BEMA-Nr. 01 honoriert, auch wenn der Patient zahnlos sein sollte. Wird jedoch ausschließlich eine Implantat-Kontrolle vorgenommen, stellt diese Tätigkeit beim gesetzlich Versicherten eine außervertragliche Leistung dar.

 

Bereits in der Implantat-Planungsphase sollte der Kassenpatient darüber informiert werden, dass auch nach Eingliederung der Suprakonstruktion Kosten im Rahmen der Recall-Intervalle entstehen. Die voraussichtliche Höhe kann nur fallbezogen ermittelt werden. Zur rechtlichen Absicherung wird im Vorfeld der Recall-Behandlung – am besten bei Eingliederung der Suprakonstruktion – das Ausstellen des Vordrucks nach § 4 Abs. 5d BMZ-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ vorgenommen. Mittels Unterschrift wird der Kassen- zum Privatpatienten überführt und erhält in der Regel einen detaillierten Heil- und Kostenplan für die außervertraglichen Leistungen.

 

Stellt die Suprakonstruktion eine Regelversorgung auf Implantat dar (Ausnahmefälle nach ZE-Richtlinie Nr. 36), so sind alle Begleitleistungen, die bei Versorgungen gemäß § 56 Abs. 2 SGB V (Regelleistung) erbracht werden, als vertragszahnärztliche Leistungen abzurechnen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Versicherte eine Versorgung nach § 55 Abs. 4 (gleichartig) und Abs. 5 SGB V (andersartig) wählen.

 

Die folgenden Privatleistungen können im Rahmen des Implantat-Recalls zum Beispiel erforderlich werden:

 

GOZ-Nr.
Leistungstext in Kurzform
Faktor 2,3
Euro

Ä1

Beratung

10,72

Ä3

Beratung ab 10 Minuten

20,11

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

10,72

Ä6

Untersuchung auf ZMK-Erkrankungen inklusive Palpation Zunge und Abtasten Kiefergelenke

13,41

Ä5000 ff.

Röntgenaufnahmen

0010

Untersuchung auf ZMK-Erkrankung

12,94

0030

Heil- und Kostenplan (ggf.)

25,87

1000

Mundhygienestatus

25,87

1010

Unterweisung Mundhygiene

12,94

4050

Entfernung Zahnstein

1,29

4060

Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Beläge mit Nachreinigung

0,91

1040

PZR

3,62

0080

Oberflächenanästhesie (zzgl. Materialkosten bei Oraquix)

3,88

0090

Infiltrationsanästhesie (zzgl. Materialkosten)

7,76

0100

Leitungsanästhesie (zzgl. Materialkosten)

9,05

3070

Exzision von Schleimhaut

5,82

3080

Exzision Schleimhautwucherung

19,40

3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

7,11

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

8,41

4080

Gingivektomie, Gingivoplastik

5,82

4150

Kontrolle/Nachbehandlung nach PAR-chirurgischen Leistungen

0,91

4000

PAR-Status

20,70

4005

Parodontaler Screening-Index (PSI)

10,35

4020

Mundschleimhauterkrankung/Taschenspülung

5,82

4025

Subgingivale Installation antibakterieller Produkte (zzgl. Materialkosten)

1,94

2320

Überarbeitung Kronen-/Brückenanker

45,27

4030

Beseitigung scharfer Zahnkanten etc.

4,53

4040

Einschleifen Okklusion

5,82

8090

Diagnostischer Aufbau Funktionsflächen

32,34

8100

Systematische subtraktive Maßnahmen

2,59

2310

Wiederbefestigung Krone

18,76

2320

Wiederbefestigung Krone/Brückenanker auf Implantat mittels Schraube und Kompositverschluss Schraubkanal

45,27

5090

Wiederherstellung Verbindungselement (zum Beispiel Aktivieren Stegmatrize, Matrize bei Kugelanker)

14,23

6190

Belehrende Maßnahmen

18,11

Leistungen entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ

Foto zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken

Resonanzfrequenz-Analyse (Messung der Implantatfestigkeit)

Anziehen Befestigungsschraube Implantataufbau bzw. Suprakonstruktion mit Schraubendreher und Drehmomentschlüssel

Abnahme und Wiederbefestigung von Aufbauelementen zum Zweck der Reinigung nach rekonstruktiver Phase

Entnahme, Reinigung und Wiederbefestigung Stegkonstruktion

Reinigen Schleimhaut Wange intraoral und Zunge

Testverfahren mikrobiologisch bzw. immunologisch, aMMP-8 Schnelltest

Leistungen nach § 9 GOZ

Kompositabdeckung Schraubkanal (ohne Wiederbefestigung Krone/Brückenanker)

 

Werden im Rahmen der Kontrollsitzung Defizite im Weich- und/oder Hartgewebe bzw. an der Suprakonstruktion festgestellt, muss befund- und situationsbezogen ein neuer HKP erstellt werden und eine erweiterte Kostenaufklärung mit erneut schriftlicher Zustimmung des Kassenpatienten erfolgen.