Leserfrage: Wie werden Materialkosten bei analogen Leistungen berechnet?
[?] Können wir Material, das bei analogen Ziffern benötigt wird, separat berechnen oder müssen wir eine finanziell geeignete Ziffer wählen, die so hoch ausfällt, dass das Honorar und das Material dadurch abgedeckt sind?
[!] Sind Leistungen im Gebührenverzeichnis der GOZ nicht enthalten, sind bis auf wenige Ausnahmen auch die dafür verbrauchten Materialien dort nicht als berechenbar genannt. Diese Materialien dürfen dem Patienten grundsätzlich nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Materialkosten müssen daher, dem vom BGH ausdrücklich betonten Abgeltungsgrundsatz folgend, bei der Auswahl einer geeigneten Analoggebühr kalkulatorisch berücksichtigt werden. Nach § 4 Abs. 3 GOZ sind nur die Materialien, die in der GOZ explizit benannt sind, berechenbar. Eine Ausnahme stellen die Beschlüsse vom GOZ-Forum dar, die auf der Webseite der BZÄK gelistet sind.