PraxisführungRecht Minderjährige Kinder als stille Gesellschafter einer Praxis: Gewinnbeteiligungen sind Betriebsausgaben 3. April 2022 Redaktion Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Das Passwort für die „geschützten“ Artikel finden die Abonnenten im Impressum am Ende jedes Heftes. Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben: Passwort: