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Mundspüllösung darf nicht mit Covid-Bezug beworben werden

Der Hersteller Dr. August Wolf darf nicht mehr mit Hinweis „Corona-Prophylaxe” für seine Mundspüllösung „Linola sept®” werben. Das entschied das Landgericht Bielefeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine „an Covid-19-Patienten getestete Rachen- und...