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01.09.2015·Parodontalbehandlung Das Berner Konzept: Was kann berechnet werden?

·Parodontalbehandlung

Das Berner Konzept: Was kann berechnet werden?

| Implantate haben sich etabliert, sind jedoch oft aufgrund einer Entzündung um das Implantat gefährdet. Parodontal gesunde Patienten sind dabei weniger gefährdet als Patienten mit Parodontitis. Daher ist eine Parodontitis-Therapie insbesondere im Rahmen einer Implantation unumgänglich. Prof. N. P. Lang hat in den 80er Jahren an der Universität Bern ein erfolgreiches Konzept entwickelt. PI zeigt die Abrechnung in den einzelnen Phasen auf und stellt in einem Fallbeispiel die Honorarsituation vor. |

Die Untersuchung

Bei der regelmäßigen Kontrolle kann die parodontale Situation des Patienten mithilfe des „Parodontalen Screening-Index“ (PSI) schnell und effizient eingestuft werden. Liegt der erhobene Wert bei Code 0 bis 2, sind in der Regel prophylaktische Maßnahmen ausreichend. Eine Implantation kann im Anschluss an die erfolgreiche Hygienephase erfolgen. Wird jedoch beispielsweise Code 3 bis 4 sowie Zahnbeweglichkeit und/oder Furkationsbeteiligung diagnostiziert, so ist zuerst eine intensivere Untersuchung mit Diagnose und entsprechendem Therapieverfahren erforderlich, bevor implantiert werden kann.

Die systemische Phase

Vor Sanierungsbeginn und in der Erhaltungsphase wird die Anamnese auf klinische Relevanz überprüft. Dazu gehören eine Tabak-Anamnese mit eventueller Entwöhnungstherapie und in Einzelfällen eine Antibiotika-Prophylaxe.

Die Erhebung der Indizes

Nach Aufnahme des Parodontalstatus (Taschentiefen messen, Attachmentverlust an sechs Stellen eines jeden Zahns erheben, Einzelzahn bewerten), des Blutens auf Sondieren (Bleeding on probing – BOP), des Furkationsbefalls sowie des Grades der Zahnbeweglichkeit kann eine Diagnose erstellt werden. Dazu gehört auch die Anfertigung eines Röntgenstatus.

Die Hygienephase

Die Hygienephase ist die wichtigste, anspruchsvollste und für viele Patienten einzig nötige Phase der gesamten PAR-Behandlung. Ziel ist die Behandlung von Karies und Gingivitis und das Stoppen der weiteren Zerstörung von parodontalem Gewebe durch die Behebung der Ursachen. Es sollen keine Sondierungstiefen über 5 mm mit BOP vorliegen, weil diese ein Risiko für das weitere Fortschreiten von Parodontitis und Zahnverlust sowie für das Auftreten einer Periimplantitis darstellen. Folgende Schritte sind erforderlich:

 

  • Behandlungsplanung erörtern (Schritte und deren Notwendigkeit, Risiken, Ziel, Bedeutung der Parodontalbehandlung und Dauer); dem Patienten erklären, wie wichtig seine Mitarbeit ist – auch für die Langzeitprognose;
  • wirtschaftlich aufklären;
  • den Patienten motivieren, die Befunde dokumentieren und Verbesserungsoptionen aufzeigen;
  • Mundhygieneinstruktion: Plaque anfärben und den Plaque-Index nach O’Leary bestimmen, Pflegemittel festlegen;
  • geeignete Zahnputztechnik und Pflegemittel auswählen.

Die nicht-chirurgische Phase (geschlossenes Vorgehen)

Je nach Zahnbestand werden subgingival Zahnstein je Kiefer oder Quadrant entfernt. Alternativ wird eine „Full-Mouth-Disinfection“ innerhalb von 24 Stunden durchgeführt. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

 

  • supragingivalen Zahnstein entfernen;
  • offene Kariesläsionen bzw. überhängende Füllungen und Kronenränder behandeln;
  • systematisch subgingivalen Zahnstein durch Scaling und Root planing (Wurzelglätten) unter Lokalanästhesie entfernen;
  • parodontales Gewebe für eine optimale Plaquekontrolle adaptieren;
  • nicht erhaltungswürdige Zähne extrahieren;
  • insuffizienten Zahnersatz entfernen, provisorische Restaurationen zur Wiederherstellung der Kaufunktion anfertigen (falls erforderlich).

Die Reevaluation

Sechs bis zwölf Wochen später wird erneut ein Parodontalstatus erhoben. BOP und Plaque-Indizes sowie die Schrumpfung der Gingiva werden überprüft. Entzündungsparameter, Taschentiefen und die Wertigkeit der Zähne werden kontrolliert. Nach der Befundung müssen fallbezogen weitere Therapieschritte erfolgen, die mit dem Patienten besprochen werden.

Die Erhaltungsphase

Um die parodontale und periimplantäre Situation nach der aktiven Behandlung langfristig stabil und gesund zu erhalten, wird der Patient in den Recall aufgenommen. Im Standardfall erfolgt eine erneute Reevaluation sechs bis neun Monate nach Abschluss der parodontalen Therapie. Bei erfolgter Regeneration findet die Kontrolluntersuchung bereits nach drei Monaten statt. Eine regelmäßige Reinigung der Zahnoberfläche an Stellen mit Sondierungsbluten und Sondierungstiefen von = 4 mm sowie eine Kontrolle der parodontalen und periimplantären Gewebe stehen mit der Kariesprophylaxe im Fokus. Bei schlechter Mundhygiene (O`Leary-Index über 30 Prozent) muss der Patient intensiv motiviert und reinstruiert werden, um das Behandlungsergebnis nicht zu verschlechtern oder sogar zu gefährden.

Das Fallbeispiel

Beim folgenden Fallbeispiel sind die Röntgenaufnahmen mit dem 1,8-fachen und die GOZ-Leistungen mit dem 2,3-fachen Gebührensatz hinterlegt. Die individuellen Material- und Laborkosten (Abformmaterial, Anästhetikum, Haemostyptikum, einartikulierte Studienmodelle) sind zusätzlich berechenbar. Abhängig von der Bruttoumsatzstunde erfolgt die Bemessung der erforderlichen Steigerungsfaktoren. Aufgrund der unveränderten Punktzahlen vieler Gebührenziffern seit 1988 sollte im Vorfeld der Behandlung eine schriftliche Honorarvereinbarung zu einzelnen Gebührenziffern ausgestellt werden.

 

Der Befund des gesamten Gebisses (Behandlungsplan) ist wie folgt:

 

 

Befund: 27 zerstört; 22, 23 Approximalraumkaries; 16, 25, 26, 36 überstehende Füllungsränder; 15,46 überstehende Kronenränder; Parodontitis.

 

Ziel: Parodontitistherapie, Extraktion 27, Implantation 34,35 und Einzelkronen.

 

Zähne
Geb. Nr.
Anzahl
Leistung
Betrag Euro

Befundung

Ä6

1

Vollständige Untersuchung stomatognathes System

13,41

Ä1

1

Beratung kurz

10,72

4005

1

Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI)

10,35

Hygienephase I

1000

1

Mundhygienestatus

25,87

4050

17

Entfernung Zahnstein an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat

21,93

4055

7

Entfernung Zahnstein an einem mehrwurzeligen Zahn

11,76

Ä5000

10

Zähne, je Projektion

52,50

4000

1

Erstellen und Dokumentieren Parodontalstatus

20,70

0060

1

Abformung und Bissfixierung beider Kiefer

33,63

0030

1

Schriftlicher Heil- und Kostenplan

25,87

Hygienephase II

1010

1

Kontrolle Übungserfolg

12,94

15, 22, 23

0090

4

Infiltrationsanästhesie

31,04

22

2030

1

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

8,41

22

2040

1

Anlegen von Spanngummi

8,41

22, 23

2100

2

Restauration mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik, dreiflächig

166,10

16, 25, 26, 36

2130

4

Kontrolle, Finieren / Polieren einer Restauration

53,80

46

0100

1

Leitungsanästhesie

9,05

15, 46

2320

2

Wiederherstellung Krone

90,54

15 – 46

1040

24

Professionelle Zahnreinigung

86,88

Nicht-chirurgische-Phase I

37, 47

0080

2

Oberflächenanästhesie

7,76

37 – 47

0100

2

Leitungsanästhesie

18,10

31, 41

0090

2

Infiltrationsanästhesie

15,52

47, 45 – 33

4070

9

Parodontalchirurgische Therapie einwurzeliger Zahn / Implantat, geschlossenes Vorgehen

116,46

46, 36, 37

4075

3

Parodontalchirurgische Therapie mehrwurzeliger Zahn, geschlossenes Vorgehen

50,46

Nicht-chirurgische-Phase II (7 bis 10 Tage später)

15, 25

0080

2

Oberflächenanästhesie

7,76

15 – 27

0090

10

Infiltrationsanästhesie

77,60

15 – 26

4070

8

Parodontalchirurgische Therapie einwurzeliger Zahn / Implantat, geschlossenes Vorgehen

103,52

16, 14, 24, 26

4075

4

Parodontalchirurgische Therapie mehrwurzeliger Zahn, geschlossenes Vorgehen

67,28

46 – 37

4150

12

Kontrolle / Nachbehandlung nach PAR-Chirurgie

10,92

27

3010

1

Entfernung mehrwurzeliger Zahn

14,23

Wundkontrolle/-behandlung

16 – 46

4150

24

Kontrolle / Nachbehandlung nach PAR-Chirurgie

21,84

27

3300

1

Nachbehandlung

8,41

Reevaluation nach sechs bis zwölf Wochen

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

10,72

Ä1

1

Kurze Beratung

10,72

4000

1

Erstellen und Dokumentieren Parodontalstatus

20,70

4005

1

Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (zum Beispiel des Parodontalen Screening-Index – PSI)

10,35

16 – 46

4150

24

Kontrolle / Nachbehandlung nach PAR-Chirurgie

21,84

1010

1

Kontrolle des Übungserfolges

12,94

ggf. Neueinstufung der Zähne, Therapieergänzung, Änderung der prothetischen Planung

 

Die Honorarsituation im Überblick

Für das Fallbeispiel ergibt sich ein zahnärztliches Honorar in Höhe von 1.014,11 Euro. Die an entsprechendes Fachpersonal delegierbaren Leistungen (GOZ-Nrn. 4050, 4055, 1000, Ä5000, 1010, 2040, 2130, 1040) belaufen sich auf 287,03 Euro. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.301,14 Euro. Das Ergebnis der Befundung zeigt, ob ein korrektives (offenes) Vorgehen und augmentative bzw. regenerative Therapieschritte erforderlich sind.