Präventionsleistungen für Pflegebedürftige weiter im Aufwärtstrend

Die Inanspruchnahme von speziellen zahnmedizinischen Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen nahm auch im Jahr 2024 weiter zu. Dies zeigt ein im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegter Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Insgesamt wurden im Jahr 2024 rund 535.000 Menschen mit besonderen Präventionsleistungen versorgt, zu denen etwa die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung oder die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge gehören. Zum Vergleich: 2023 waren es 452.280 Patientinnen und Patienten. Damit setzt sich die seit Einführung dieser Leistungen anhaltende positive Entwicklung fort.
Auch die Zahl der Besuche im Rahmen der aufsuchenden Versorgung stieg im Jahr 2024 erneut: Mit einem Anstieg auf mehr als 1,1 Millionen wurde ein Zuwachs von 6,2 Prozent erreicht. Der überwiegende Teil dieser Besuche erfolgte im Rahmen der aufsuchenden Betreuung in Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V. Im Jahr 2024 zählte die KZBV insgesamt 7.483 Kooperationsverträge, was einem bundesweiten Abdeckungsgrad der Pflegeheime von 41,3 Prozent entspricht.
Mitteilung der KZBV vom 12.01.2026