Recht

Rettungsschirm: Zahnarztpraxen müssen alles zurückzahlen

Nachdem Zahnarztpraxen schon im Krankenhausentlastungsgesetz nicht als schutzwürdige Infrastruktur galten, ist jetzt auf Betreiben des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums die Hilfe zu einem Darlehen geschrumpft: Anders als von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehen, sollen Zahnärzte die 2020 ausgezahlten Finanzhilfen in den Folgejahren vollständig zurückzahlen.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Von einem Schutzschirm kann keine Rede sein, wenn uns lediglich ein Kredit gewährt wird, der in den nächsten zwei Jahren mit viel Bürokratieaufwand vollständig zurückgezahlt werden muss. Damit wird die Krise für die zahnärztlichen Praxen nur verlängert. Hingegen wird die Mitverantwortung der Krankenkassen für die Sicherstellung funktionierender, zahnärztlicher Versorgungsstrukturen durch die Verordnung negiert. Krankenkassen profitieren gleich in doppelter Weise: Zum einen durch die krisenbedingten Einsparungen im Jahr 2020, zum anderen können sie in den Folgejahren die vorgegebenen Rückerstattungen auf der Haben-Seite verbuchen.”

Der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, kritisiert „das Zurückrudern der Politik“ scharf. Hier offenbarten sich die „beispiellose Diskriminierung einer Berufsgruppe“ und „ein völliges Politikversagen“.