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30.07.2010 |Steuern Implantataufbauten: Wie erfolgt die korrekte Berechnung der Versandkosten?

30.07.2010 |Steuern

Implantataufbauten: Wie erfolgt die korrekte Berechnung der Versandkosten?

Frage: „Wir haben ein umsatzsteuerpflichtiges Eigenlabor und erhalten bei der Bestellung von Implantataufbauten eine Rechnung des Herstellers. Unklar ist uns die Umlegung der Versandkosten und deren umsatzsteuerliche Behandlung. Laut Auskunft der Zahnärztekammer Düsseldorf können die Versandkosten umgelegt werden. Wie erfolgt eine korrekte Berechnung der Versandkosten? Können Sie mir auch die rechtlichen Grundlagen nennen?“ 

 

Antwort: In einem umsatzsteuerpflichtigen Eigenlabor werden die vom Hersteller erhobenen Versandkosten dem Versicherten in Rechnung gestellt. Grundlage ist hier der § 9 der GOZ (Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen). Nach § 9 GOZ können die entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden.  

 

Die Darstellung erfolgt auf dem Eigenlaborbeleg. Dort kann zum Beispiel unter der BEB 0702 ein Posten für die Versandkosten angelegt werden. 

 

Beispiel

Die Versandkosten eines Dentalherstellers betragen zum Beispiel 6,00 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Auf Ihrem Laborbeleg – bei einem umsatzsteuerpflichtigen Eigenlabor – finden sich folgende Angaben:  

 

0702 Versand- oder Frachtkosten 

6,00 Euro 

Umsatzsteuer 7 Prozent 

0,42 Euro 

Gesamtbetrag 

6,42 Euro 

Die 19 Prozent Umsatzsteuer des Herstellers berechtigen bei einem umsatzsteuerpflichtigen Eigenlabor in eben dieser Höhe zum Vorsteuerabzug, sodass dem Zahnarzt dadurch keine Belastung entsteht. Die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent muss an das Finanzamt abgeführt werden. 

Ausblick

In „Praxis Implantologie“ werden wir in Kürze das Thema „Umsatzsteuerpflicht in der Zahnmedizin” aufgreifen und Praxis- und Laborbelege mit Beispielen zur Umsatzsteuer und Weitergabe der Versandkosten abbilden. Beachten Sie auch unseren Beitrag in „Praxis Implantologie“ Nr. 1/Juni 2010 auf den Seiten 19 und 20.