Uncategorized

27.02.2018·Steuern Mehrwertsteuer bei Porto- und Verpackungskosten: Ist das korrekt?

·Steuern

Mehrwertsteuer bei Porto- und Verpackungskosten: Ist das korrekt?

| Eine Zahnarztpraxis mit Praxislabor hat Ware bestellt. Bei Prüfung der Endbeträge zeigt sich eine Ungereimtheit bei den einzelnen Posten. |

 

Ungereimtheit bei der Rechnung des Fräszentrums

Die Rechnung für das umsatzsteuerpflichtige Praxislabor stellt sich ‒ vereinfacht abgebildet ‒ wie folgt dar:

 

Material
Anzahl
Preis
USt.

Zerion HSC Zirkonoxidkeramik Einzelkappe

1

59,00 Euro

7 %

Sekundärteil, CoCr

1

139,00 Euro

19 %

Sekundärteil, CoCr

1

139,00 Euro

19 %

Sekundärteil, CoCr

1

139,00 Euro

19 %

Sekundärteil, CoCr

1

139,00 Euro

19 %

Summe

615,00 Euro

Porto/Verpackung (Anzahl der Lieferungen: 2)

10,00 Euro

Nettowert

625,00 Euro

Umsatzsteuer 7 % von 59,96 Euro

4,20 Euro

Umsatzsteuer 19 % von 565,04 Euro

107,36 Euro

Bruttowert

736,56 Euro

Total

736,56 Euro

 

Woher kommen die 59,96 Euro im unteren Teil der Rechnung?

 

Umsatzsteuer auch bei Porto- und Verpackungskosten

Was der Praxis aufgefallen ist, haben viele bei der Bestellung von Praxis- und/oder Labormaterialien oft noch gar nicht bemerkt. Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, dass auch die Porto- und Verpackungskosten (P&L) der Umsatzsteuer unterliegen. Da bei der oben abgebildeten Bestellung sowohl Ware mit 7 als auch mit 19 Prozent Umsatzsteuer bezogen wurde, werden die P&L anteilig zum Warenwert mit den jeweiligen Steuersätzen versehen.

 

Über einen Dreisatz lässt sich das prüfen. Der Warenwert in Höhe von 615 Euro stellt 100 Prozent dar. Davon sind lediglich 59 Euro mit 7 Prozent Umsatzsteuer behaftet, das entspricht 9,59 Prozent. Die P&L-Kosten betragen 10 Euro (100 Prozent). 9,59 Prozent anteiliger Warenwert entspricht einem Betrag von 0,96 Euro. Diese addiert mit dem Nettopreis der Zirkonoxidkeramik-Einzelkappe ergibt den in der Rechnung abgebildeten Preis von 59,96 Euro. Er wird nun mit 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet und ergibt 4,20 Euro. Des Rätsels Lösung ist also die anteilige Besteuerung der P&L-Kosten, wenn auf der Rechnung Posten mit 7 und mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen sind.