Keine Implantatversorgung bei Amelogenesis imperfecta
Bekanntlich zählen implantologische Leistungen grundsätzlich nicht zur zahnärztlichen Versorgung von gesetzlich Versicherten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat eine Reihe von Ausnahmeindikationen beschlossen, bei denen solche Behandlungen „Kassenleistung“ sind. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist...