Endlich Bürokratieabbau: Verlängerung des Intervalls für Konstanzprüfungen an Röntgengeräten
Ab dem 1. Dezember 2024 können Betreiber von Röntgeneinrichtungen das Intervall für Konstanzprüfungen von einem auf drei Monate verlängern. Einzige Voraussetzung: Die letzten drei Konstanzprüfungen müssen einwandfrei sein.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Filmentwicklung und die Prüfung von Befundmonitoren. Die Veröffentlichung der novellierten Richtlinie zur Qualitätssicherung für Abnahme- und Konstanzprüfung (QS-RL Röntgendiagnostik) ermöglicht dies.
Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie das Intervall für Konstanzprüfungen an Ihren Röntgeneinrichtungen verlängern möchten – und was gibt es zu beachten?
- Die Verlängerung kann – auch für mehrere Röntgeneinrichtungen – formlos bei der zuständigen Zahnärztlichen Bezirksstelle beantragt werden.
- Diesem Schreiben sind für jedes betreffende Röntgengerät Konstanzprüfungen der zurückliegenden drei Monate beizulegen.
- Die Zahnärztliche Stelle Ihres Bezirkes wird Ihre Unterlagen umgehend prüfen und Ihnen eine Bestätigung zusenden.
Anschreiben und Unterlagen können Sie eventuell digital über die Cloud der Zahnärztlichen Stelle einsenden, nehmen Sie hierfür im Vorfeld Kontakt zur Zahnärztlichen Stelle auf.
[!] Einen Haken hat dieser Vorgang allerdings: Sofern bei einer regulären Überprüfung der Qualitätssicherung durch die Zahnärztliche Stelle Abweichungen oder Dokumentationsfehler bei Konstanzprüfungen auftreten, muss in der Folge wieder monatlich geprüft werden. |
Mitteilung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 06.11.2024