Honorarkürzungen bei der Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur
Honorarkürzungen infolge der Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur sind gesetzlich verpflichtend (§ 291 Abs. 2b S. 9 SGB V). Für Ermessensentscheidungen und die Berücksichtigung individueller Gegebenheiten besteht kein Raum. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden,...