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Honorarkürzung: „TI-Verweigerer“ wehrt sich erfolglos

Ein Zahnarzt, der nicht an der Online-Versichertenstammdaten-Prüfung über die Telematik-Infrastruktur (TI) teilnehmen wollte, unterlag vor Gericht. Seine Klage gegen eine Honorarkürzung hat keine aufschiebende Wirkung. Sein Honorarbescheid enthielt für sämtliche Quartale des Jahres 2019...