Zahnmedizin

Verwendung von Zahn-Amalgam soll ab 2025 verboten sein

Ab 2025 soll Amalgam mit wenigen Ausnahmen in der zahnärztlichen Behandlung verboten sein. Das plant die EU-Kommission mit einer Überarbeitung der sogenannten Quecksilberverordnung.

Die Europäische Kommission hat die EU-Quecksilber-Verordnung überarbeitet, um EU-Bürger und Umwelt vor giftigem Quecksilber zu schützen. Damit wird unter anderem die Verwendung von Zahn-Amalgam, für das derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht werden, vollständig verboten. Tonnen Quecksilber würden in der EU jährlich allein für Zahnamalgam verbraucht, erklärte die EU-Kom­mis­siong. Den geplanten neuen Regelungen zufolge soll neben dem Verbot von Zahnamalgam ab dem 1. Januar 2025 auch dessen Herstellung und Ausfuhr verboten sein. Für Kinder unter 15 Jahren, Stillende und Schwangere ist die Verwendung von Amalgam bereits seit 2018 verboten.

Mitteilung der EU-Kommission vom 14.07.2023 
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/giftiges-quecksilber-eu-kommission-verbietet-verwendung-von-zahn-amalgam-ab-2025-2023-07-14_de