31.03.2011 |Zahnersatz Stegreiter in Prothese aktiviert: Abrechnung bei Kassenpatienten nach Bema möglich?
31.03.2011 |Zahnersatz
Stegreiter in Prothese aktiviert: Abrechnung bei Kassenpatienten nach Bema möglich?
Frage: „Bei einem Patienten wurden drei Stegreiter in der Prothese aktiviert. Wie ist diese Maßnahme berechenbar und was kann alternativ berechnet werden, wenn das Dentallabor die Stegreiter erneuert? Können diese Maßnahmen bei einem Kassenpatienten nach dem Bema berechnet werden, wenn ein Ausnahmefall besteht? Oder handelt es sich um eine außervertragliche Leistung in beiden Fällen, sodass die Abrechnung nach der GOZ erfolgt?“
Antwort: Das Aktivieren von Stegreitern kann auch bei einem Kassenpatienten mit Ausnahmefall nach Zahnersatz-Richtlinie 36 (Atrophierter zahnloser Kiefer) nur nach der GOZ berechnet werden, da die Stegkonstruktion keine GKV-Leistung ist. Ein Festzuschuss nach Nr. 7.7 kommt daher in beiden geschilderten Fällen nicht in Betracht; es handelt sich um eine außervertragliche Leistung. Die Aktivierung wird je Stegreiter über die GOZ-Nr. 509 (Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach Nummer 508) berechnet, die Erneuerung nach der GOZ-Nr. 508 je Stegreiter.