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31.08.2017·Zahnersatz Teleskop- und Konuskrone auf Implantat: Wie wird das abgerechnet?

·Zahnersatz

Teleskop- und Konuskrone auf Implantat: Wie wird das abgerechnet?

| Die PI-Redaktion wurde wiederholt gefragt, ob eine gefräste Teleskopkrone auf Implantat nach GOZ-Nr. 5040 berechenbar sei oder nicht. Auf Seminaren höre man unterschiedliche Aussagen. Warum liegen zu dieser Thematik divergente Aussagen vor? PI hat für Sie die Fakten zusammengetragen. |

Die Berechnung von Teleskopkronen

Teleskopkronen werden zahn- und i. d. R. auch implantatgetragen nach Nr. 5040 (Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone) berechnet. Die Bestimmungen lauten (auszugsweise): „Die Leistung nach der Nr. 5040 ist neben der Leistung nach der Nr. 5080 nicht berechnungsfähig. Zu den Leistungen nach den Nrn. 5000 bis 5040 gehören Brücken- oder Prothesenanker mit Verbindungselementen jeder Ausführung.“

 

Seit 2012 ist aber zu unterscheiden, auf welche Art und Weise die Primärteleskopkronen für Implantate hergestellt werden. Werden sie individuell gegossen oder Implantataufbauten individuell zum Primärteleskop angegossen, kann die GOZ-Nr. 5040 berechnet werden. Eine individuelle Fertigung liegt auch vor, wenn das Primär- und eventuell auch das Sekundärteleskop im digitalen Workflow gefertigt wird. Hierbei handelt es sich um eine Anfertigung speziell für einen Patienten entsprechend den Gegebenheiten der Mundsituation.

Primärteleskopkronen werden konfektioniert produziert

Ein anderer Sachverhalt besteht, wenn Primärteleskopkronen konfektioniert (präfabriziert) produziert werden. Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist dabei der Ursprung für diese Betrachtungsweise:

 

  • BMG-Stellungnahme zur GOZ-Nr. 5040

„Die Leistung nach der Nr. 5040 ist im Zusammenhang mit der Versorgung auf einem Implantat nur dann berechnungsfähig, wenn auf dem Implantataufbau ein individueller Innenkonus (bzw. individuelle Mesostruktur oder Innenteleskop) plus Außenkonus (bzw. Außenteleskop) hergestellt wird. Der Innenkonus ist mit dem Innenteleskop/Primärteil und der Außenkonus mit dem Außenteleskop/Sekundärteil eines Teleskops vergleichbar.“

 

Wird das Primärteleskop adhäsiv befestigt, so fällt Nr. 2197 zusätzlich an.

 

Konfektionierte Primärteleskopkronen werden z. B. von Dentsply Sirona Implants für das Ankylos SynCone-Konzept produziert. Die SynCone-Prothese wird von präfabrizierten Konuskronen und -kappen mittels Friktion fixiert. Es handelt sich nicht um einen individuellen Innenkonus, sodass anstelle der GOZ-Nr. 5040 die Nr. 5000 berechnet wird.