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04.09.2018·Zahnersatz Teleskopierende Brücke auf Zahn und Implantat: Welche Leistungen sind berechenbar?

·Zahnersatz

Teleskopierende Brücke auf Zahn und Implantat: Welche Leistungen sind berechenbar?

| Für einen nicht alltäglichen Fall soll die Rechnung vorbereitet werden. Im Rahmen einer Freiendversorgung wird der endständige Zahn 33 mit einer Teleskopkrone und ein Implantat regio 35 mit einer Krone als Brückenanker versorgt. Welche Leistungen sind berechenbar? |

Welche Therapie ist geeignet?

Um fehlende Zähne zu ersetzen, stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Für die Entscheidungsfindung ist erforderlich, die klinische Ausgangssituation detailliert zu beurteilen. Das Potenzial und die Einschränkungen der Behandlungsoptionen sind genau zu analysieren und gegeneinander abzuwägen. Darüber hinaus sind minimale Invasivität bei möglichst geringer Patientenmorbidität, maximaler Komfort, das Vermeiden von herausnehmbarem Zahnersatz sowie eine Kosteneffizienz von Bedeutung.

Teleskopierende Hybridbrücke

Teleskope (Doppelkronen) können auch in Kombination von Zahn und Implantat (Hybridprothetik) gefertigt werden. „Hybridbrücke“ heißt „gemischte Zahnbrücke“ und bezeichnet die Eigenschaft, dass für ihren Einsatz einerseits mindestens ein natürlicher Zahn und ein Implantat nötig sind. Synonym gebraucht werden die Begriffe „Kombinationsbrücke“ oder „Verbundbrücke“.

 

Bei der Statik besteht das Problem, dass das Zahnimplantat starr verankert und über das Brückenzwischenglied mit einem natürlichen Zahn verbunden ist. Dieser ist elastisch im Knochenfach aufgehängt und die Zähne können sich bewegen. Das theoretische Problem ist kein Nachteil und hat in der Praxis bei normalen Bissverhältnissen (ohne Zähneknirschen) keine weitere klinische Bedeutung, denn: Zementierte Brücken zwischen einem natürlichen Zahnpfeiler und einem Implantat als Hybridbrücke sind genauso langlebig wie rein implantatgetragene festsitzende Zahnbrücken.

Die rekonstruktive Phase

Nach der Zahnextraktion finden noch massive Resorptionsprozesse und Defektbildungen statt, die später sowohl ein gutes funktionales Behandlungsergebnis wegen möglicher Speiseretentionen, erschwerter Hygienefähigkeit und beeinträchtigender Phonetik als auch ein zufriedenstellendes ästhetisches Behandlungsresultat nachhaltig negativ beeinflussen. Nach dem Entfernen der nicht mehr erhaltungsfähigen Zähne 35 und 36 entschied sich ein Privatpatient im Sommer 2016 für eine Implantation regio 35 zur Pfeilervermehrung. Alternativ kann auch die Greifswalder Verbundbrücke hergestellt werden, über die wir in PI 10/2016 ab Seite 15 ff. berichtet haben.

Die prothetische Rechnung

Rund 9 Monate nach der Extraktion und 5 Monate nach der Implantation stellt sich der Patient erneut zur Kontrolle vor. Die Untersuchung zeigt, dass die bisher nur besprochene Hybridbrücke realisiert werden kann. Nach Ausstellung des Therapieplans und Einreichung bei der privaten Krankenversicherung bestätigt diese eine tarifgemäße Kostenbeteiligung.

 

Datum
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anzahl
Euro

21.03.17

0010

Eingehende Untersuchung

2,3

1

12,94

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

33

Ä5000

Strahlendiagnostik Zähne, je Projektion

1,8

1

5,24

0030

Heil- und Kostenplan

2,3

1

25,87

 

Zwei Monate später erfolgt die Präparation von Zahn 33 und die Abformung für die Verbundbrücke. Der individuelle Löffel kann bei diesem Patienten regulär berechnet werden, da aufgrund der Freiendsituation mit ungünstigem Zahnbogen nach Resorptionsvorgängen der konventionelle Löffel nicht verwendet werden kann. Eine Anprobe der Brücke unter Anwesenheit des Zahntechnikers zeigt, dass diese exakt dimensioniert und passend ist, sodass die Fertigstellung im Fremdlabor erfolgt.

 

Datum
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anzahl
Euro

31.05.17

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

33

0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2,3

1

7,76

33

3070

Exzision von Schleimhaut als selbstständige Leistung

2,3

1

5,82

33

2270

Provisorium im direkten Verfahren

2,3

1

34,93

UK

5170

Anatomische Abformung

1

3,0

1

42,18

35

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Sekundärteilen

2

3,5

1

61,61

27.06.17

35

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Sekundärteilen

3

3,5

1

61,61

 

1 Erhöhte Schwierigkeit wegen Hypermobilität

2 Extremer Zeitaufwand aufgrund mehrfacher Positionierung unterschiedlicher Abformelemente wegen der eingeschränkten Mundöffnung; verschraubbare Abformkappe mit kleinstem Schraubendreher konnte nicht im Mund verwendet werden; nach diversen Versuchen wurde die Abformkappe um eine Retention gekürzt.

3 Erheblicher Zeitaufwand beim Verwenden des Fixationsschlüssels, um die Position des abgewinkelten individuellen Abutments im Achtkant vom Implantat aufgrund eingeschränkter Mundöffnung zu finden.

 

Bei der Eingliederung wird das Implantat 35 geöffnet, gereinigt und ein individuelles Abutment fachgerecht montiert. Nach dem Entfernen des Provisoriums auf Zahn 33 werden das Innenteleskop zementiert, die Zementreste nach der Abbindephase sorgfältig entfernt und die teleskopierende Brücke mit der konventionell zementierbaren Krone auf dem Implantat befestigt.

 

Datum
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anzahl
Euro

05.07.17

32

4030

Beseitigen von scharfen Zahnkanten

2.3

1

4,53

35

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Sekundärteilen

3

3,5

1

61,61

35

5000

Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone

2,0

1

114,28

33

5040

Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone

1

3,5

1

512,79

34

5070

Brückenglieder, Prothesenspanne oder Stege

2,3

1

51,74

20.07.17

23, 25

4040

Beseitigung grober Vorkontakte

2,3

1

5,82

Kosten für Auslagen nach §§ 3, 4 GOZ und § 10 GOÄ

86,70

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Fremdlaborrechnung

1.799,93

Rechnungsbetrag

2.927,52

 

Die zahntechnische Rechnung

Das Reponieren eines Laborimplantats und eines Scankörpers sind auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Ob diese vergessen wurden oder im Preis einer anderen Tätigkeit enthalten sind, kann nur durch Rückfrage geklärt werden. Aufgrund von unter sich gehenden Stellen muss das Modell ausgeblockt und die Einschubrichtung für die Teleskopkrone sowie das Abutment vermessen werden. Das Abutment wird modelliert, gescannt und die digitalen Daten an ein Fräszentrum zur externen Fertigung übermittelt.

 

Pos.
Menge
Bezeichnung
E-Preis/Euro
Material/Euro
Leistung/Euro

0023

1

Verwendung von Kunststoff

12,78

12,78

0002

1

Modell aus Superhartgips

10,30

10,30

0010

1

Spezialmodell

23,60

23,60

0019

1

Frässockel

14,50

14,50

0021

1

Modell für Sägesegmente

12,00

12,00

0103

1

Modellsegment/Stumpf sägen

3,50

3,50

0105

1

Stumpf aus Kunststoff

9,90

9,90

0117

2

Präparationsgrenze freilegen und lackieren

5,20

10,40

0212

16

Dowel-Pin setzen

2,10

33,60

0223

1

Zahnfleischmaske abnehmbar bis 3 Zähne

22,50

22,50

0253

1

Split-Cast Sockel an Modell

16,50

16,50

0302

1

Modell vermessen

8,70

8,70

0303

2

Modell ausblocken

11,80

23,60

0402

1

Modellmontage in Mittelwertartikulator

12,40

12,40

3325

1

Modellation ‒ CAD-Aufbau

49,00

49,00

0840

1

Wax-up ‒ Doppel-Scan

24,00

24,00

1009

1

Individueller Löffel Implantat

42,90

42,90

 

Nachdem das individuelle Abutment hergestellt wurde, fertigt das Labor einen Übertragungsschlüssel für dieses Element, damit das Abutment vom Modell in gleicher Ausrichtung in den Patientenmund übertragen werden kann. Ein zahnärztliches Honorar ist nicht berechenbar. Der zeitliche Mehraufwand für das Auf- und Abschrauben der Implantatteile bei einer zementierbaren Krone wird nach BEB-Nr. 2971 berechnet. Diese Zusatzleistung fällt bei einem Zahn nicht an. Das zahnärztliche Honorar wird über die GOZ-Nr. 9050 erfasst.

 

Pos.
Menge
Bezeichnung
E-Preis/Euro
Material/Euro
Leistung/Euro

1226

1

Fixationsschlüssel-Kunststoff

39,00

39,00

2120

1

Krone gegossen für die Keramikverblendung (Implantat)

86,00

86,00

2314

1

Brückenglied gegossen für die Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung

64,00

64,00

2612

3

Mehrflächige Verblendung aus Keramik

102,00

306,00

2965

3

Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop

14,50

43,50

2971

1

Aufwand bei Suprakonstruktion auf Implantat

39,00

39,00

 

Die umlaufende Fräsung nach BEB-Nr. 3101 ist für die Fertigung der Teleskopkrone erforderlich. Der Rohling wird auf dem Fräsmodell bzw. -sockel positioniert und die Fräs- bzw. Funktionsfläche durch geeignete Fräsen oder Schleifkörper bearbeitet. Die Leistung umfasst das Fräsen in Metall je Einheit.

 

Das Sekundärteleskop muss am Brückenkörper befestigt werden, was nach den BEB-Nrn. 3303 und 5003 berechnet wird. Für die Gerüstanprobe unter Anwesenheit des Zahntechnikers wird die BEB-Nr. 2915 in Ansatz gebracht.

 

Pos.
Menge
Bezeichnung
E-Preis/Euro
Material/Euro
Leistung/Euro

3001

1

Teleskopkrone primär

67,00

67,00

3101

1

Umlaufende Fräsung

27,60

27,60

3203

1

Teleskopkrone sekundär für die Keramikverblendung

92,00

92,00

3303

1

Individuelles Sekundärteil an/in Brückenkörper oder Sekundärteil

18,50

18,50

3305

1

Teleskoppassung herstellen

35,00

35,00

5003

1

Lötung 3: mit Vorlötung bei unterschiedlichen Legierungen

14,90

14,90

2915

3

Gerüsteinprobe

9,20

27,60

0701

6

Versand je Versandgang

7,80

46,80

9026

6,3

Jensen Superior

35,50

223,65

9190

1

Abformpfosten Fa. x

54,80

54,80

9191

1

Modellimplantat Fa. x

46,00

46,00

9201

1

Befestigungsschraube Fa. x

10,65

10,65

9990

1

Individuelles Abutment Titan Fa. y

110,00

110,00

Gesamtsumme

1.682,18

zzgl. 7 % MwSt.

117,75

Rechnungsbetrag in Euro

1.799,93