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27.04.2018·Zirkonkrone auf Implantat Gefräste Zirkonkrone: Welche zahntechnischen Leistungen fallen an, was ist zu beachten?

·Zirkonkrone auf Implantat

Gefräste Zirkonkrone: Welche zahntechnischen Leistungen fallen an, was ist zu beachten?

| Eine Zirkonkrone auf Implantat mit individuellem Abutment wurde eingegliedert und soll abgerechnet werden. Die Prüfung der Laborrechnung fällt einer jungen Verwaltungsmitarbeiterin schwer. Welche Arbeitsschritte werden mit den Positionen abgebildet? Sind die Leistungen auf der Fremdlaborrechnung stimmig? PI stellt eine Rechnung vor und kommentiert die Positionen. |

Der Patientenfall

Regio 12 wurde bei einem Kassenpatienten ein Implantat inseriert. Nach der Osseointegration erfolgte die Abformung mit einem individuellen Löffel. Im Anschluss an die Gerüstanprobe wurden Abutment und Krone ‒ beides aus Zirkon ‒ inseriert. Der Zahn 11 ist bereits überkront. Die zahntechnische Rechnung zeigt folgende Einzelposten auf:

 

  • Die Rechnung mit den zahntechnischen Leistungen
Position
Bezeichnung
Menge
Preis
Leistung
Material

10

Modell

1

6,07 Euro

6,07 Euro

23

Verwendung von Kunststoff

1

13,42 Euro

13,42 Euro

120

Mittelwertartikulator

1

9,31 Euro

9,31 Euro

211

Individueller Löffel

1

19,86 Euro

19,86 Euro

9330

Versandkosten

4

5,13 Euro

20,52 Euro

 

Die Positionen auf der Laborrechnung sind zwei- bzw. vierstellig abgebildet. Es handelt sich bei den Positionen 10, 23, 120, 211 und 9330 um Leistungen aus dem BEL II, die in der Software ‒ mit Ausnahme der Nr. 9330 ‒ verändert wurden (hier sind grundsätzlich vierstellige Ziffern vorgesehen). Die Berechnung nach BEL ist nicht korrekt, da kein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 36a besteht. Diese lautet: „Suprakonstruktionen gehören in folgenden Ausnahmefällen zur Regelversorgung: a) bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind.“ Der Zahn 11 ist bereits mit einer Krone versorgt, sodass die Versorgung andersartig und im Labor nach „Nicht-BEL“-Leistungen ‒ also Privatleistungen ‒ zu berechnen ist.

 

Der BEMA enthält für den Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 36 Leistungen, die im Rahmen der Abrechnung mit einem „i“ gekennzeichnet werden. Auch das BEL weist eigene Leistungsziffern dafür auf. Diese unterscheiden sich im Labor von den regulären BEL-Ziffern durch die Kennung „6“ oder „8“ als vierte Ziffer der Leistungsposition. Folgende BEL-Ziffern können beim Ausnahmefall „Einzelzahnlücke“ laborseits berechnet werden, wenn der Leistungsinhalt erfüllt ist: 0018 Modell; 0128 Mittelwertartikulator; 1026 Vollkrone/Metall; 1028 Krone für vestibuläre Verblendung; 1628 vestibuläre Verblendung Keramik; 1638 Zahnfleisch Keramik und 9338 Versandkosten.

 

Die Versandkosten nach Position 9330 (bzw. 9338 beim Ausnahmefall) sind berechenbar, wenn Werkstücke und/oder Zubehör vom Labor zur Praxis oder umgekehrt geliefert oder abgeholt werden. Eine Leerfahrt ist nicht berechenbar. Beispiel: Der Laborbote holt nur in einer Praxis eine Abformung für eine Krone ab. Für Hin- und Rückfahrt ist einmal die Nr. 9330 bzw. 9338 berechenbar.

 

  • Private zahntechnische Leistungen
Position
Bezeichnung
Menge
Preis
Leistung
Material

224

BEB Laboranalog reponieren

1

18,95 Euro

18,95 Euro

222

BEB Zahnfleischmaske Grundeinheit

1

28,00 Euro

28,00 Euro

227

BEB Zahnfleischmaske je Zahn

1

22,80 Euro

22,80 Euro

262

BEB Dowel-Pin setzen je Zahn

1

4,02 Euro

4,02 Euro

50

BEB Modell für Sägesegmente

1

19,02 Euro

19,02 Euro

71

BEB Split-Cast-Modell

1

10,74 Euro

10,74 Euro

103

BEB Modellsegment sägen und vorbereiten

1

11,67 Euro

11,67 Euro

153

BEB Stumpf sägen und vorbereiten

2

8,84 Euro

17,68 Euro

 

Die BEB ist keine staatliche Verordnung wie BEMA, GOÄ und GOZ, sodass jedes Praxis- und Fremdlabor eine eigene Preisliste für zahntechnische Leistungen erstellt. Um der Praxis die Kontrolle der BEL- und Nicht-BEL-Leistungen bei Kassenpatienten zu vereinfachen, wurde wohl vor einige Bezeichnungen „BEB“ aufgenommen.

 

Die Position 224 beschreibt das fachgerechte Reponieren (rücksetzen) eines Laborimplantats (Manipulierimplantat, Laboranalog) in die Implantatabformung. Das Laboranalog wird dabei in das Implantat-Abformelement entweder fachgerecht geklickt oder geschraubt.

 

Damit der Übergang vom Laboranalog zum Abutment nach Fertigung des Sägemodells nicht in Gips liegt, wird eine herausnehmbare Zahnfleischmaske in die Abformung vor der Modellerstellung eingebracht. Diese Leistung kann in eine Grund- und Leistungseinheit nach Position 222 und 227 oder nur mit einer Ziffer berechnet werden. Die Darstellung in zwei Ziffern ist insbesondere bei mehreren Implantaten vorteilhaft, da ein höherer Material- und Zeitaufwand entsteht.

 

Vor dem Ausgießen der Abformung mit Gips wird ein Dowel-Pin (Metallstift) für den Stumpf eingebracht, damit dieser später aus dem Modell herausgenommen und auch wieder reponiert werden kann. In der Regel sind bei einer Einzelkrone zwei bis drei Pins erforderlich, die in der Laborrechnung allerdings nicht dargestellt sind.

 

Das Sägemodell besteht aus einem Zahnkranz und einem Sockel und wird mit einem Split-Cast-Sockel versehen. Dieser wird mit einem sowohl in das Modell als auch in den Split-Cast-Sockel eingearbeiteten Magnetpaar als flexible Halterung gefertigt und ermöglicht eine ständige Qualitätskontrolle und Verifizierung der Kieferrelation.

 

  • Private zahntechnische Leistungen
Position
Bezeichnung
Menge
Preis
Leistung
Material

225

BEB Implantatpfosten aufschrauben

1

12,45 Euro

12,45 Euro

830

BEB Wax-up Grundeinheit

1

37,80 Euro

37,80 Euro

832

BEB Wax-up je Zahn

1

21,50 Euro

21,50 Euro

109

Individuelles Design Zirkonkrone

1

46,25 Euro

46,25 Euro

110

Käppchen Zirkonkrone

1

20,53 Euro

20,53 Euro

106

Aufpassen der Zirkonkrone

1

36,12 Euro

36,12 Euro

1690

Vollverblendung

1

132,43 Euro

132,43 Euro

1027

BEB Aufwand bei Suprastruktur

1

31,95 Euro

31,95 Euro

Laboranalog Firma xy

1

43,79 Euro

43,79 Euro

Abutment vollanatomisch Firma xy

1

288,65 Euro

288,65 Euro

Abformpfosten Firma xy

1

53,37 Euro

53,37 Euro

9555

Zirkonoxid-Material

1

45,00 Euro

45,00 Euro

Summe (Netto)

541,09 Euro

430,81 Euro

971,90 Euro

+7 % MwSt.

68,04 Euro

Gesamtsumme

1.039,94 Euro

 

Nach Fertigung des Sägemodells wird das vollanatomische Abutment (Implantataufbau) aufgeschraubt (Position 225) und im Materialbereich der Rechnung erfasst. In diesem Labor erfolgt ein Wax-up (Aufwachsen eines Zahns, Positionen 830 und 832), bevor die erforderlichen Unterlagen für die Fertigung des Zirkonkäppchens von einem Labor-Scanner digitalisiert werden und die virtuelle Planung am Monitor erfolgt (Position 109).

 

Die laborseits vorhandene Fräsmaschine fertigt ein Zirkonkäppchen, das mit einer Vollverblendung zur Krone vollendet wird. Das Zirkonoxid-Material ist auf der Rechnung separat erfasst. Nach Abtrennen der Krone aus dem Zirkonblock und Versäubern der Trennstellen wird das Käppchen auf dem Sägestumpf aufgepasst. Darunter versteht man z. B. eine Korrektur der Kontaktpunkte.

 

Die Materialkosten müssen im gewerblichen Dentallabor nicht 1 : 1 an den Patienten über den Zahnarzt weitergereicht werden, da die Kalkulation die betriebswirtschaftliche Grundlage eines Handwerkbetriebs darstellt. Das Praxislabor ist kein gewerblicher, sondern ein sogenannter Hilfsbetrieb. Hier sind die Vorschriften von § 9 GOZ zu beachten: „Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.“

 

FAZIT | Bei der Rechnungslegung fehlen Arbeitsleistungen. Allerdings liegt die Rechnungsgestaltung in der Hand des Laborinhabers. Oft werden Einzelschritte in Komplexleistungen integriert. Somit kann nur der Laborinhaber prüfen, ob die Rechnung alle Arbeitsschritte enthält und ob sie betriebswirtschaftlich stimmig ist.