2021: Anhebung des Punktwertes für Zahnersatz und Zahnkronen auf 0,9818 Euro
Der bundesweit geltende Punktwert erhöht sich bei allen Heil- und Kostenplänen, die ab 1. Januar 2021 ausgestellt werden, auf 0,9818 Euro.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich für das Jahr 2021 auf eine Anhebung des Punktwertes für Zahnersatz und Zahnkronen um 2,53 Prozent geeinigt. Für das Jahr 2021 entspricht die Steigerung des Punktwertes damit der Höhe der Grundlohnsummenentwicklung.
Durch die erhöhten Punktwerte steigen die Honorare der etwa 48.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für entsprechende Zahnersatzleistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Punktwerte sind die Regelungen in § 57 Abs. 1 SGB V.