Leserfrage: Ist ein individualisierter Löffel nach Nr. 5170 berechenbar?

[?] In der GOZ findet sich im Leistungstext der Nr. 5170 folgende Aussage: „Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer.“ Können wir diese Ziffer auch abrechnen, wenn ein konfektionierter Löffel individualisiert wird? Wir haben bereits den zweiten Privatpatienten, dem dieser Posten gekürzt wurde.

[!] Ein konfektionierter Löffel der zahntechnisch umgestaltet wird, z. B. verlängert/verkürzt, randkorrigiert, Stopps eingebracht, ausgeschliffen, wandelt sich zu einem individuellen Löffel und entspricht ebenfalls dem Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 5170. Es ist für die individuelle anatomische Abformung unerheblich, ob der hierfür verwendete Löffel komplett neu hergestellt wurde, oder ob ein konfektionierter Löffel als Grundlage für die Individualisierung umgestaltet und verwendet wird. Selbst die BEMA-Nr. 98a beschreibt eine Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel.