01.12.2017·Abrechnung Die Reparatur einer Implantatkrone: Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
·Abrechnung
Die Reparatur einer Implantatkrone: Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
| Eine defekte Implantatkrone wird im Fremdlabor wiederhergestellt. Die Praxis erhält die Rechnung und überlegt, welche Leistungen für den Zahnarzt entstehen und welcher Festzuschuss für den Kassenpatienten gilt. PI stellt Ihnen die Fremdlaborrechnung vor und gibt Hinweise zur Abrechnung. |
Die Fremdlaborrechnung
Die Rechnung enthält folgende Positionen:
|
|||||
Nr. |
Menge |
Bezeichnung |
E-Preis |
Material |
Leistung |
0105 |
1 |
Stumpf aus Kunststoff |
18,87 Euro |
18,87 Euro |
|
820-0 |
1 |
Instandsetzung Krone/Flügel/Brückenglied |
34,05 Euro |
34,05 Euro |
|
807-0 |
1 |
Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung |
17,27 Euro |
17,27 Euro |
|
933-0 |
2 |
Versandkosten |
5,30 Euro |
10,60 Euro |
|
908-0 |
0,25 |
9080/Stahlgold Lot 910 |
58,10 Euro |
14,53 Euro |
|
M |
1 |
Implantatschraube |
35,00 Euro |
35,00 Euro |
|
Summe Material |
49,53 Euro |
||||
Summe Leistung |
80,79 Euro |
||||
Gesamtsumme |
130,32 Euro |
||||
+ 7 % MwSt. |
9,12 Euro |
||||
Rechnungsbetrag |
139,44 Euro |
Ist die Rechnung stimmig?
Vier Posten wurden nach dem BEL II berechnet. Das ist nur dann richtig, wenn der Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 36a (Einzelzahnlücke) vorliegt. Ist dies auf dem Laborauftrag vermerkt, so ist die Fremdlaborrechnung korrekt. Da für die Reparatur ein Stumpf für die Platzierung der Krone benötigt wird, kann dieser nur privat berechnet werden, weil er nicht im Rahmen der Regelversorgung vorgesehen ist. Hinweise dazu enthält das Kapitel 11 bei „Schwere Kost für leichteres Arbeiten“. Dort finden Sie zu jedem Festzuschuss die hinterlegten BEMA- und BEL-II-Leistungen im Rahmen einer Regelversorgung.
Honorar und Festzuschuss ‒ was gilt?
Für die Abnahme der verschraubbaren Implantatkrone wird 1 x GOZ-Nr. 2290 berechnet. Auch wenn der Ausnahmefall erfüllt ist, so handelt es sich dennoch um ein Implantat, nicht um einen Zahn. Der Zustand wird immer „f“ bleiben, daher wird die Entfernung privat honoriert. Die fachgerechte Wiederbefestigung mittels Schraube und Drehmomentaufsatz wird nach der GOZ-Nr. 2320 abgerechnet. Diese umfasst die Wiederherstellung mit Eingliederung und den Kompositverschluss. Als Festzuschuss wird 1 x 7.4 gewährt.