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01.12.2017·Wiederherstellung Umfangreiche Wiederherstellung mit Teleskopen: Honorar für das Fremdlabor und die Praxis

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Umfangreiche Wiederherstellung mit Teleskopen: Honorar für das Fremdlabor und die Praxis

| Bei einer Kontrolluntersuchung zeigt sich, dass bei einem GKV-Versicherten zwei Sekundärteleskope auf Implantat erneuert werden müssen. Das hört sich zunächst einfach an, ist jedoch extrem zeitintensiv. PI stellt Ihnen in diesem Beitrag einen aktuellen Patientenfall vor und zeigt, wie wichtig die Dokumentation der Arbeitsschritte für die Rechnungslegung und Prüfung ist. |

Der Befund mit Versicherungsstatus

Der Patient hat im atrophierten zahnlosen Unterkiefer regio 33 und 43 Implantate, die mit Teleskopkronen und einem Zahnersatz versorgt sind. Die Implantataufbauten, die Primärteleskope und der Zahnersatz sind funktionstüchtig. Lediglich die Sekundärteleskope müssen erneuert werden. Zeitgleich soll die Prothesenbasis unterfüttert werden.

Die Vorgehensweise Step-by-Step

Das zahnärztliche Honorar kann nur dann korrekt und umfassend berechnet werden, wenn die Karteikarte alle Arbeitsschritte enthält. Bei einem aktuellen Fall war das leider nicht der Fall, sodass die Verwaltungsmitarbeiterin diverse Rücksprachen mit Kollegen, Zahnarzt, dem Fremdlabor und einer Abrechnungsstelle führte, um die Rechnung überhaupt erstellen zu können. Der Zeitaufwand betrug rund 25 Minuten.

 

Die folgende Aufzeichnung der Arbeitsschritte ist für Praxis und Fremdlabor zwingend erforderlich, um korrekte Rechnungen zu erstellen. Die Laborrechnung war im aktuellen Fall nicht kontrolliert worden, weil die Mitarbeiterin in der Praxis die Vorgehensweise und Absprachen nicht kannte.

 

  • 02.10.17 Praxis: UK-Abformung zur Herstellung eines individuellen Löffels; Hinweis auf Laborauftrag, welches Implantatsystem verwendet werden soll; Beschreibung der geplanten Wiederherstellung und Hinweis auf den Ausnahmefall „atrophierter zahnloser Kiefer“. Das Fremdlabor soll alle erforderlichen Implantat-Systemteile inklusive der Abformelemente für die Praxis liefern. Fremdlabor: Modell und individuellen Löffel hergestellt, Implantat-Materialien bestellt. Abformpfosten, Verschlussschrauben und individuellen Löffel an die Praxis zugestellt.

 

  • 05.10.17 Praxis: Primärteleskope und Implantataufbauten demontiert, Zahnstein entfernt, Implantatinnenräume gereinigt. Abformpfosten fachgerecht montiert, mit individuellem Löffel abgeformt. Anschließend die Implantataufbauten und Innenteleskope montiert. Fremdlabor: Laborimplantate in Abformung reponiert, Zahnfleischmaske, Implantatmodell und Bissnahme hergestellt.

 

  • 11.10.17 Praxis: Abformung mit der Prothese für die Unterfütterung, Bissnahme; Primärteleskope und Implantataufbauten demontiert; Verschlussschrauben auf Implantaten befestigt. Die alte Prothese geht für einen Tag mit den Implantataufbauten und den Primärteleskopen zum Fremdlabor. Fremdlabor: die alten Implantataufbauten auf den Laborimplantaten montiert und die Primärteleskopkronen befestigt; die neuen Sekundärteleskope hergestellt, in der alten Prothese befestigt und vollständig mit Randgestaltung unterfüttert.

 

  • 12.10.17 Praxis: Gingiva war über die Verschlussschrauben gewuchert. Infiltrationsanästhesien und Exzisionen regio 43 und 33. Verschlussschrauben entfernt, Implantate gereinigt und fachgerecht die beiden alten Implantataufbauten befestigt. Primärteleskopkronen montiert und unterfütterte Prothese mit den neuen Sekundärteleskopkronen eingegliedert. Den Zahnersatz auf Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Keine Mängel.

Die Rechnung vom Fremdlabor

Die Mängel in der ersten Fremdlaborrechnung wurden mittlerweile bereinigt. Die korrekte Variante weist folgende Einzelposten auf:

 

Nr.
Menge
Bezeichnung
Einzelpreis (Euro)
Material (Euro)
Leistung (Euro)

0001

1

Modell aus Hartgips

7,75

7,75

1008

1

Individueller Löffel

26,70

26,70

0224

2

Laborimplantat in Abformung reponieren

12,88

25,76

0223

2

Zahnfleischmaske, je Implantat

32,50

65,00

0010

1

Implantatmodell

27,50

27,50

0301

2

Zahn/Implantat vermessen

3,80

7,60

0402

1

Mittelwertartikulator

12,40

12,40

1003

1

Basis aus Kunststoff für Bissnahme

19,75

19,75

1011

1

Bisswall

8,20

8,20

0225

2

Sekundärteil aufschrauben

12,60

25,20

0232

2

Primärteleskopkrone befestigen

3,15

6,30

0019

1

Frässockel

11,95

11,95

0058

2

Frässtumpf aus Metall

23,50

47,00

0832

2

Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen

19,73

39,46

1201

2

Sekundärteleskop

158,32

316,64

3302

2

Individuelles Sekundärteil in/an Metallbasis

23,90

47,80

001-8

1

Modell bei Implantatversorgung

6,34

6,34

809-8

1

Vollständige Unterfütterung

54,14

54,14

2979

2

Individuelles Plastic coping

25,88

51,76

0701

4

Versand

5,50

22,00

933-8

1

Versandkosten bei Implantatversorgung

5,39

5,39

9333

2

Abformpfosten verschraubbar, Fa. xy

44,85

89,70

9337

2

Verschlussschrauben Fa. xy

29,50

59,00

9330

2

Laborimplantate Fa. xy

39,30

78,60

Summe Honorar

834,64

 

 

Nr.
Menge
Bezeichnung
Einzelpreis (Euro)
Material (Euro)
Leistung (Euro)

Summe Material

227,30

Zwischensumme

1.061,94

7 % MwSt.

74,34

Gesamt

1.136,28

 

Die Rechnung vom Zahnarzt

Der GKV-Patient erhält für die Unterfütterung mit paralleler Wiederherstellung der Prothese einmal den Festzuschussbefund 7.7. Da ein atrophierter zahnloser Kiefer besteht, wird die Unterfütterung nach BEMA-Nr. 100fi berechnet (bitte die regionale Meinung der KZV beachten, insbesondere in Bayern). Die Wiederherstellung ist gleichartig, da auch private Leistungen erfolgen.

 

Datum
Region
Nr.
Kurztext
Faktor
Anz.
Betrag (Euro)

02.10.17

BEMA 01

Kontrolluntersuchung und Beratung über Wiederherstellung; Kostenaufklärung Privatleistungen der Wiederherstellung

Ä5004

OPG (Kontrolle Implantate)

1,8

1

41,97

0030

Therapieplan

2,3

1

25,87

05.10.17

43, 33

2290

Entfernung einer Krone

2,3

2

46,56

43, 33

4050

Entfernung von Zahnstein

2,3

2

2,58

UK

5170

Individueller Löffel

2,3

1

32,34

43, 33

9050

Wiedereinsetzen sowie Auswechseln

Sekundärteile

2,3

2

80,98

11.10.17

43, 33

9050

Wiedereinsetzen sowie Auswechseln

Sekundärteile

2,3

2

80,98

12.10.17

43, 33

0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

2

15,52

43, 33

3070

Exzision

2,3

2

11,64

43, 33

9050

Wiedereinsetzen sowie Auswechseln

Sekundärteile

2,3

2

80,98

43, 33

2310

Wiedereingliederung Krone

2,3

2

37,52

43, 33

5100

Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone

2,3

2

116,42

43, 33

5080

Verbindungselement

2,3

2

59,50

UK

BEMA 100fi

Unterfütterung mit Randgestaltung

71,44

Zwischensumme Honorar

704,30

02.10.17

Alginat

1

3,50

05.10.17

Elastomere Abformung

1

18,75

11.10.17

Abformung Unterfütterung

1

14,15

12.10.17

Anästhetikum

1

0,72

Kosten für Auslagen nach § 4 GOZ und § 10 GOÄ

37,12

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Praxislaborbeleg

0,00

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Fremdlaborrechnung:

1.136,28

Rechnungsbetrag

1.877,70

 

Der Gesamtbetrag beläuft sich für den Kassenpatienten nach Abzug des Festzuschussbefundes 7.7 ohne Bonus auf rund 1.830 Euro.