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06.05.2015·Abrechnung Entfernung von Belägen und Konkrementen bei Implantaten: Welches Honorar fällt an?

·Abrechnung

Entfernung von Belägen und Konkrementen bei Implantaten: Welches Honorar fällt an?

| Die Entfernung von Biofilm und Konkrementen – unter anderem mithilfe von durch Schall und Ultraschall betriebenen Instrumenten – hat sich auch in der Implantologie bewährt. Welches Honorar bei diesen Leistungen erzielt werden kann, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag tabellarisch vor. |

Schallbasierte Anwendungen

Sowohl beim Zahn als auch am Implantat ist eine gründliche Entfernung des Biofilms und der Konkremente erforderlich. Ultraschall betriebene Instrumente erzeugen Schwingungen, sodass das Instrument passiv und konstant auf und ab bewegt wird. Bei Verwendung eines polierenden Fluids wird der Biofilm entfernt und somit eine bakterielle Wiederbesiedlung minimiert.

 

Mittels einer integrierten blauen LED-Lampe und einem darauf abgestimmten fluoreszierenden Farbstoff kann mittlerweile auch die Visualisierung von Zahnstein und Biofilm während der Instrumentierung aufgezeigt werden. Doch die Anschaffung der Geräte und Instrumente will neben dem Nutzen auch betriebswirtschaftlich bedacht sein.

Analogberechnung nach Gebührenrecht nicht möglich

Für die supragingivale Entfernung von Zahnstein wird die GOZ-Nr. 4050, für die subgingivale Entfernung die GOZ-Nr. 4070 und für eine PZR die GOZ-Nr. 1040 berechnet. Bei den drei Gebührenziffern findet sich im Leistungstext der Hinweis, dass sie bei Implantaten berechenbar sind. Eine analoge Berechnung nur aufgrund des Einsatzes von schallbasierten Instrumenten ist nach dem Gebührenrecht nicht möglich. Die Therapie wird lediglich mit anderen Instrumenten und technischen Verfahren ausgeübt.

Honorierung des Mehraufwands

Besteht ein Mehraufwand, so kann dieser nach § 5 Abs. 2 GOZ durch den Faktor im Honorar abgebildet werden. Spätestens ab dem 3,5-fachen Satz muss jedoch im Vorfeld der Behandlung eine Honorarvereinbarung nach den Vorgaben von § 2 Abs. 1 und 2 GOZ mit dem Patienten vereinbart werden. Die in den Tabellen beispielhaft aufgezeigten Steigerungsfaktoren bilden multipliziert mit der Anzahl an Implantaten das jeweilige Honorar in Euro ab.

 

  • GOZ-Nr. 4050 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)

Leistungslegende: Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied

Bestimmungen: Die Leistungen nach den Nrn. 4050 und 4055 sind für denselben Zahn innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach der Nr. 4060 ist neben den Leistungen nach den Nrn. 1040, 4050 und 4055 nicht berechnungsfähig. …

 

 

  • GOZ-Nr. 4050
Anzahl Implantate
1,0
1,8
2,3
2,8
3,0
3,3
3,5
Preis Praxis
in Euro
Faktor

1

0,56

1,01

1,29

1,57

1,68

1,85

1,96

2

1,12

2,02

2,58

3,14

3,36

3,70

3,92

5,00

4,46

3

1,68

3,02

3,86

4,70

5,04

5,88

5,88

5,00

2,98

4

2,24

4,04

5,15

6,27

6,72

7,84

7,84

8,00

3,57

5

2,80

5,04

6,44

7,84

8,40

9,24

9,80

10,00

3,57

6

3,36

6,05

7,73

9,41

10,08

11,09

11,76

10,00

2,98

7

3,92

7,06

9,02

10,98

11,76

12,94

13,72

15,00

3,83

8

4,48

8,06

10,30

12,54

13,44

14,78

15,68

15,00

3,35

9

5,04

9,07

11,59

14,11

15,12

16,63

17,64

20,00

3,97

10

5,60

10,08

12,90

15,68

16,80

18,48

19,60

20,00

3,57

 

Berechnung bei einem oder wenigen Implantaten?

Wie geht man bei einem Kassenpatienten mit den unterschiedlichen Reinigungsmaßnahmen um, wenn nur ein oder wenige Implantate vorhanden sind, die therapiert werden sollen? Für Kleinbeträge lohnt es sich kaum, eine Rechnung zu erstellen, da die Aufklärungszeit über die außervertraglichen Kosten zuzüglich Erstellung des Formulars für die Überführung vom Kassen- zum Privatpatienten nach § 4 Abs. 5d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ zu viel Zeit in Anspruch nimmt, die wiederum Kosten verursacht.

 

Hier muss jeder Praxisinhaber prüfen, ab wann eine Berechnung der privaten Leistungen finanziell lohnenswert ist. Wenn über geringfügige Kosten keine Rechnung gestellt wird, dann sollte der Patient in jedem Fall über den Honorarverzicht informiert werden, um eine eventuell zukünftige Berechnung der Privatleistungen zu akzeptieren.

 

Wurde im Kalenderjahr bereits die erste Zahnsteinentfernung nach BEMA-Nr. 107 (Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung, rund 15 Euro) berechnet, so muss seit dem 1. Januar 2004 die zweite Leistung dieser Art im gleichen Kalenderjahr dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall sollten auch die Reinigungsmaßnahmen am Implantat auf der privaten Rechnung mit erfasst werden.

 

  • GOZ-Nr. 1040 (Professionelle Zahnreinigung)

Bestimmungen: Die Leistung umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied. Die Leistung nach der Nr. 1040 ist neben den Leistungen nach den Nrn. 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100 nicht berechnungsfähig.

 

 

Eine PZR muss bei Kassenpatienten außervertraglich – also rein privat – in Rechnung gestellt werden. Eine Aufklärung über diese Kosten und das Herauslösen aus dem Kassenvertrag muss auch hier erfolgen.

 

  • GOZ-Nr. 1040
Anzahl Implantate
1,0
1,8
2,3
2,8
3,0
3,3
3,5
Preis Praxis
in Euro
Faktor

1

1,57

2,83

3,62

4,40

4,71

5,18

5,51

2

3,14

5,65

7,24

8,79

9,42

10,36

11,02

10,00

3,19

3

4,71

8,48

10,86

13,19

14,13

15,54

16,53

20,00

4,25

4

6,28

11,30

14,48

17,58

18,84

20,72

22,04

20,00

3,19

5

7,85

14,13

18,10

21,98

23,55

25,91

27,55

25,00

3,19

6

9,42

16,96

21,72

26,38

28,26

31,09

33,06

25,00

2,65

7

10,99

19,78

25,34

30,77

32,97

36,27

38,57

30,00

2,73

8

12,56

22,61

28,96

35,17

37,68

41,45

44,08

30,00

2,39

9

14,13

25,43

32,58

39,56

42,39

46,63

49,59

35,00

2,48

10

15,70

28,26

36,20

43,96

47,10

51,81

55,10

35,00

2,23

 

 

  • GOZ-Nr. 4070 (Parodontalchirurgische Therapie)

Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen

 

Auch eine subgingivale Konkremententfernung an Implantaten ist grundsätzlich bei Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen (Aufklärung und Formular wie oben erläutert). Im BEMA kann bei Zähnen dafür die Nr. P200 mit rund 14 Euro je Zahn berechnet werden.

 

  • GOZ-Nr. 4070
Anzahl Implantate
1,0
1,8
2,3
2,8
3,0
3,3
3,5
Preis Praxis
in Euro
Faktor

1

5,62

10,12

12,94

15,74

16,86

18,55

19,68

20,00

3,56

2

11,24

20,23

25,88

31,47

33,72

37,09

39,36

35,00

3,11

3

16,86

30,35

38,82

47,21

50,58

55,64

59,04

50,00

2,97

4

22,48

40,46

51,76

62,94

67,44

74,18

78,72

70,00

3,11

5

28,10

50,58

64,70

78,68

84,30

92,73

98,40

90,00

3,20

6

33,72

60,70

77,64

94,42

101,16

111,28

118,08

110,00

3,26

7

39,34

70,81

90,58

110,15

118,02

129,82

137,76

130,00

3,30

8

44,96

80,93

103,52

125,89

134,88

148,37

157,44

160,00

3,56

9

50,58

91,04

116,46

141,62

151,74

166,91

177,12

170,00

3,36

10

56,20

101,20

129,40

157,40

168,60

185,46

196,80

190,00

3,38

Die Rechnungslegung

Ab wann die Erstellung einer Rechnung für Reinigungsmaßnahmen an Implantaten finanziell Sinn macht, kann zur besseren Orientierung anhand der Tabellen und Hinweise überprüft werden. Schwierig wird es für die Verwaltungsmitarbeiterin immer, wenn dem Patienten im Behandlungszimmer Festpreise genannt werden, die sich nur bei Faktorsteigerung oberhalb von 2,3-fach, in einigen Fällen auch erst oberhalb von 3,5-fach ergeben.