31.07.2014·Abrechnung Kugelanker und Matrize erneuern: Wie hoch ist der Eigenanteil?
·Abrechnung
Kugelanker und Matrize erneuern: Wie hoch ist der Eigenanteil?
| Eigentlich sollen doch nur Verschleißteile ausgewechselt werden, doch welche Kosten fallen an? Wie hoch ist der Eigenanteil für den Kassenpatienten, wenn „nur“ diese kleinen Änderungen inklusive Unterfütterung der Prothese durchgeführt werden? PI zeigt im folgenden Beitrag auf, welche Honorar-, Material- und Laborkosten im Standardfall entstehen. |
Der Behandlungsfall
Eine Kassenpatientin erhielt vor acht Jahren im atrophierten zahnlosen Unterkiefer zwei Implantate inseriert (regio 33,43), die mit retentiven Kugelankern und einer totalen Prothese versorgt wurden. Dank guter Mundhygiene und regelmäßigen Kontrollen wurden keine besonderen Veränderungen im Hart- und Weichgewebe diagnostiziert. An den Implantaten und der Prothese wurde Zahnstein entfernt. Nach der letzten Unterfütterung vor sieben Monaten zeigte sich jedoch, dass der Prothesenhalt unzureichend war.
Nach Befundung, Diagnose und der Abwägung von Alternativen soll nun ein Auswechseln der Kugelanker im Mund und der Matrizen im Zahnersatz vorgenommen werden. Das Ganze soll parallel mit einer Unterfütterung der Basiserfolgen. In diesem Zuge werden die Implantate erneut vom Zahnstein befreit. Reinigen der Prothese, Auswechseln der Matrizen, Unterfütterung mit Randgestaltung und Bestellung der Materialien erfolgen im Fremdlabor.
Im Rahmen des Festzuschusssystems kann für die geplante Reparatur nur einmalig der Festzuschuss 7.7 angesetzt werden.
7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion |
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Ohne Bonus |
Mit 20 Prozent Bonus |
Mit 30 Prozent Bonus |
44,48 Euro |
53,38 Euro |
57,82 Euro |
Ein BEMA-HKP wird in der Regel nach Durchführung der Reparatur erstellt. Eine Privatvereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ und ein privater Therapieplan sind im Vorfeld der Reparatur zu fertigen und zu unterzeichnen. Da stets alle Kontrolltermine über 16 Jahre im Bonusheft nachgewiesen sind, gewährt die Krankenkasse einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Aufgrund des Ausnahmefalls wird die Unterfütterung mit Randgestaltung nach BEMA-Nr. 100fi berechnet. Das Auswechseln der Kugelanker (industriell gefertigte Kronen) und die neuen Matrizen gehören zu den außervertraglichen Leistungen, für die es keinen Festzuschuss gibt.
BEMA-Nr. |
Anzahl |
Euro |
100fi |
1 |
68,77 |
|
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Nummer |
Menge |
Bezeichnung |
Einzelpreis |
Material |
Leistung |
001-8 |
2 |
Modell bei Implantatversorgung |
5,78 |
11,56 |
|
011-2 |
1 |
Fixator |
7,50 |
7,50 |
|
809-8 |
1 |
Vollständige Unterfütterung Implantatversorgung |
49,24 |
49,24 |
|
933-8 |
2 |
Versandkosten |
4,05 |
8,10 |
|
0024 |
2 |
Manipulierimplantat (Info: Transferpin) repositionieren |
3,95 |
7,90 |
|
0010 |
1 |
Spezial-/Implantatmodell |
25,83 |
25,83 |
|
6533 |
2 |
Kugelankermatrize einarbeiten |
73,78 |
147,56 |
|
6471 |
2 |
Aufwand bei Fertigstellung über Implantat |
51,04 |
102,08 |
|
8123 |
1 |
Zahnersatz überarbeiten |
17,80 |
17,80 |
|
951 |
2 |
Transferpin für Kugelanker |
16,00 |
32,00 |
|
957 |
2 |
Elliptische Goldmatrize |
71,00 |
142,00 |
|
Sonstiges Material 174,00 |
|||||
Summe Material |
174,00 |
||||
Summe Leistungen |
377,57 |
||||
Gesamtsumme |
Euro |
551,57 |
|||
+ 7 % MwSt. |
38,61 |
||||
Endbetrag |
Euro |
590,18 |
|
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Region |
Geb.-Nr. |
Bezeichnung |
Anzahl |
Betrag in Euro |
Ä1 |
Beratung |
1 |
10,72 |
|
Ä5 |
Symptombezogene Untersuchung |
1 |
10,72 |
|
43,33 |
4050 |
Entf. harter und weicher Zahnbeläge je Zahn/Brückenglied/Implantat |
2 |
2,58 |
0030 |
Heil- und Kostenplan |
1 |
25,87 |
|
43,33 |
2290 |
Entfernung einer Krone oder dergleichen |
2 |
46,56 |
43,33 |
5030 |
Versorgung durch Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker |
2 |
383,88 |
43,33 |
5080 |
Verbindungselemente |
2 |
59,50 |
Zahnarzthonorar |
539,83 |
|||
Material und Laborkosten |
590,18 |
|||
Gesamtkosten |
1.130,01 |
|||
abzüglich Festzuschuss |
57,82 |
|||
Rechnungsbetrag |
1.072,19 |
Das Ergebnis
Für die geplante Reparatur wird mit dem Honorar für die Unterfütterung rund 1.140 Euro Eigenanteil anfallen. Dieser Betrag ist erst nach Kostenaufstellung von Praxis und Dentallabor ermittelbar. Der Festzuschuss spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Besteht kein Ausnahmefall, wird dennoch der Festzuschuss 7.7 gewährt, die Versorgung ist dann jedoch andersartig. In diesem Fall wird lediglich die BEMA-Nr. 100fi in die GOZ-Nr. 5300 gewandelt und auf dem privaten Therapieplan erfasst. Der Eigenanteil ändert sich nicht.