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02.10.2012·Aktuelle Rechtsprechung OLG Koblenz: Implantologe muss über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären

·Aktuelle Rechtsprechung

OLG Koblenz: Implantologe muss über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären

| Besteht bei einer zahnärztlichen Versorgung mit Implantaten die seltene, aber gravierende Gefahr einer dauerhaft verbleibenden Nervschädigung, ist der Patient über Inhalt und Tragweite dieser möglichen Folge hinreichend zu informieren. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in Beschlüssen vom 6. Juli und 22. August 2012 (Az: 5 U 496/12, Abruf-Nr. 122997) entschieden. |

Der Zahnarzt setzte einer Patientin im Jahre 2008 zwei Implantate ein. Sie behauptete später, infolge des Eingriffs leide sie unter einer dauerhaften Nervschädigung. Sensibilitätsstörungen und Schmerzen – insbesondere beim Kauen – würden sie täglich beeinträchtigen. Den Behandler beschuldigte die Patientin, sie über die Behandlungsrisiken und -alternativen nicht korrekt aufgeklärt zu haben. Das Landgericht hatte ihr in der Vorinstanz bereits ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen.

 

Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Implantologen hatte nun vor dem OLG allerdings keinen Erfolg. Das Gericht entschied, der Implantologe habe nicht den Beweis erbracht, die Patientin über alle Risiken umfassend aufgeklärt zu haben. Auch durch das Formular sei keine hinreichende Aufklärung erfolgt. Zwar stand im Aufklärungsbogen, die Behandlung berge das Risiko der „Nervschädigung“. Daraus erschließe sich der Patientin aber nicht, dass dies zu einem dauerhaften Schaden führen könne.