Selbstbeurlaubung während eines Kündigungsschutzverfahrens rechtfertigt fristlose Kündigung
Tritt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens eigenmächtig einen Urlaub an, so rechtfertigt dies grundsätzlich seine fristlose Kündigung. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.