EBZ: Zum Jahreswechsel mit neuer Version 2.0
Das Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte EBZ 2.0 tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft mit wesentlichen Änderungen für Zahnärzte und Krankenkassen in den Leistungsbereichen Zahnersatz, Kieferorthopädie und Parodontitis.
Sinn und Zweck der Überarbeitung ist eine flexiblere Gestaltung und Vereinfachung der administrativen Prozesse und eine größere Effizienz und Präzision beim Datenaustausch. Nach der verbindlichen Einführung des EBZ 2.0 zum 1. Januar 2025 kann die bisherige Version 1.7 noch in einer Übergangsphase bis zum 31. März 2025 verwendet werden.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Zahnersatz (ZE): Zum ersten Mal ist der Wechsel des Behandlers und der Krankenkasse mit einer Neuplanung möglich. Dies führt zu einer deutlichen Erleichterung des Umgangs mit Behandlungsplänen.
- Kieferorthopädie (KFO): Viele neue Anamnese-, Diagnose- und Therapie-Kennzeichen sorgen für eine präzisere Erfassung und bessere Behandlungsmöglichkeiten.
- Parodontitis (PAR): Erstmalig wird ein Behandlerwechsel ermöglicht. Außerdem wurden die Regelungen für den Krankenkassenwechsel nach einem Behandlerwechsel präzisiert. Damit werden bislang bestehende administrative Hindernisse beiseite geräumt. Klare Vorgaben für Behandler- und Krankenkassenwechsel bei der unterstützenden Parodontitistherapie (PAR-UPT) reduzieren zudem Fehler in der Datenübermittlung und führen zu einer Verbesserung des Behandlungsprozesses.