Elektronische Heilberufsausweise (eHBA): Übergangsfrist bis Ende Juni 2026

Da es beim Austausch der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) zu Problemen kommt, räumt die gematik nun eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 ein. eHBA der alten Version können bis zu diesem Datum genutzt werden. Für alte Konnektoren gibt es allerdings keinen Aufschub.

Die Gesellschafter der gematik – insbesondere die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) – hatten in den vergangenen Monaten an der Einhaltung der Umstellungsfrist gezweifelt. Sie plädierten deshalb für eine Übergangsfrist, in der die eHBAs weiterhin rechtssicher eingesetzt und für die elektronische Signatur von E-Rezepten, Arbeits­unfähigkeitsbescheinigungen und eArztbriefen verwendet werden können. Eine Übergangslösung erreichte die KZBV bereits im Laufe des Jahres für die SMC-B-Karte, die auch als Praxisausweis bezeichnet wird – diese benötigen die Praxen für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI).