04.10.2010 |Fallbeispiel Die Insertion von zwei Implantaten im Oberkiefer mit Augmentation
04.10.2010 |Fallbeispiel
Die Insertion von zwei Implantaten im Oberkiefer mit Augmentation
Ein Privatpatient erhält im linken Oberkiefer zwei XIVE® S plus Schraubenimplantate der Fa. Dentsply Friadent mit einem Durchmesser von 3,8 mm. Die Implantate werden gedeckt einheilen und nach Osseointegration zu einem späteren Zeitpunkt freigelegt.
B |
f |
k |
b |
k |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
f |
f |
|
f |
|
18 |
17 |
16 |
15 |
14 |
13 |
12 |
11 |
|
21 |
22 |
23 |
24 |
25 |
26 |
27 |
28 |
48 |
47 |
46 |
45 |
44 |
43 |
42 |
41 |
|
31 |
32 |
33 |
34 |
35 |
36 |
37 |
38 |
|
B |
f |
k |
k |
|
k |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
k |
k |
f |
Zahn |
Leistung |
Anzahl |
Material GOÄ/GOZ |
Gebührenziffer GOÄ/GOZ |
Erste Sitzung |
||||
OK/UK
OK |
Untersuchung stomatognathes System Beratung Befundsituation (6 Minuten) Abformung Planungsmodelle OPG Abformung für Planungsmodell zur Herstellung einer Röntgenschablone |
1 1 1 1 1 |
§ 4 (3) GOZ
§ 4 (3) GOZ |
Ä6 Ä1 006 Ä5004 005 |
Zweite Sitzung |
||||
OK
OK |
Anlegen Röntgenschablone OPG Implantatanalyse |
1 1 1 |
|
Ä5004 900 |
Dritte Sitzung |
||||
|
Beratung über verschiedene Therapie- Therapieplan Chirurgie Honorarvereinbarung § 2 (1,2) GOZ Weitere Formalitäten |
1
1 |
|
Ä3
002 |
Vierte Sitzung |
||||
25, 26 25, 26
25, 26 25, 26 26 26 25, 26
|
Symptombezogene Untersuchung Beratung (5 Minuten) Oberflächenanästhesie Infiltrationsanästhesie palatinal/buccal Steriles Einmal-Abdeck-Set Aufbereitung Knochenkavität Überprüfung Knochenkavität Weitere Aufbereitung Knochenkavität Erneute Überprüfung Knochenkavität Einbringen XIVE® S plus Schraubenimplantat und Verschluss-Schraube Sterile Einmal-Schlauchgarnitur |
1 1 1 4
2 2
1 2 1 1 |
§ 10 (1) GOÄ § 4 (3) GOZ
§ 4 (3) GOZ § 10 (1) GOÄ |
Ä5 Ä1 008 009
901 902 – 902 903
|
Vierte Sitzung |
||||
25, 26
26
25, 26 |
Sterile Schlauch-Folie Sterile Kochsalzlösung 250 ml Lagerbildung Einbringen von alloplastischem Material OP-Zuschlag OPG Naht, subgingivale Einheilung |
1 1 1 1 1
|
§ 10 (1) GOÄ § 10 (1) GOÄ
§ 10 (1) GOÄ
§ 10 (1) GOÄ |
Ä2730 Ä2442 Ä444 Ä5004 |
Fünfte Sitzung |
||||
25, 26 |
Nachkontrolle |
1 |
|
329 |
Sechste Sitzung |
||||
25, 26 |
Nachbehandlung |
1 |
|
330 |
Erste Sitzung
Je nach Befundung ist entweder GOZ-Nr. 001 oder GOÄ-Nr. 6 berechenbar. Im Gegensatz zur GOZ-Nr. 001 erfordert eine Untersuchung nach der GOÄ-Nr. 6 die Abtastung (Palpation) der Kiefergelenke und der Zunge. Ein Parodontalbefund muss nicht erhoben werden.
Für die Abformung beider Kiefer für Planungsmodelle einschließlich Auswertung zur Diagnose nach GOZ-Nr. 006 kann zusätzlich ein Situationsmodell für den Oberkiefer nach GOZ-Nr. 005 erforderlich sein, um individuell die Ausmaße der Röntgenschablone und die Lage der Röntgenkugeln bzw. -stifte für den Zahntechniker zu definieren.
Wird ein Orthopantomogramm (OPG) mittels digitaler Technik erbracht, kann der Steigerungsfaktor nach § 5 (2) GOZ entsprechend angehoben werden. Einzelne Zahnärztekammern empfehlen als Begründung für die Faktorsteigerung den Zusatz „digital“, was jedoch von privaten Kostenträgern nicht immer akzeptiert wird.
Zweite Sitzung
Das Anlegen einer Röntgenschablone ist in der Regel Inhalt der GOZ-Nr. 900. Ist das Anlegen über das normale Maß hinaus aufwendig, kann der Steigerungsfaktor der GOÄ-Nr. 5004 angehoben werden (zum Beispiel wenn eine Röntgenschablone Klammern für die Restbezahnung aufweist und diese an die Mundsituation adaptiert werden). Die Implantatanalyse nach GOZ-Nr. 900 ist nur einmal je Kiefer berechenbar.
Dritte Sitzung
Für eine Beratung von mehr als 10 Minuten ist die GOÄ-Nr. 3 berechenbar. Die Planung der implantologischen Versorgung kann nach GOZ-Nr. 002 – auf Anforderung des Patienten – honoriert werden. Je nach Umfang der Planungsdauer kann auch hier der Steigerungsfaktor nach § 5 Abs. 2 GOZ individuell bestimmt werden. Die GOZ-Nr. 002 ist nicht für die Aufstellung eines Therapieplans durch das Praxisteam, sondern für die Planung durch den Zahnarzt berechenbar. Sollte eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ – insbesondere für die GOZ-Nrn. 901 und 903 – erforderlich werden, muss diese Vereinbarung vor Behandlungsbeginn schriftlich mit dem Versicherten getroffen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Der Patient erhält eine Ausfertigung ausgehändigt.
Vierte Sitzung
Bis zum Tag der Implantat-OP vergehen meist mehr als vier Wochen, so dass eine Beratung und symptombezogene Untersuchung nach den GOÄ-Nrn. 1 und 5 bei Notwendigkeit erneut ansetzbar sind. Diese Leistungen sind einmal je Behandlungsfall je Monat ansatzfähig, als alleinige Leistungen sind sie jederzeit möglich.
Nach der Anästhesie erfolgt die Aufbereitung der Knochenkavität nach GOZ-Nr. 901 mit einem Einpatientenbohrer-Set. Auf die Berechenbarkeit dieses Einmalartikels sind wir in der letzten Ausgabe eingegangen. Die Überprüfung der Knochenkavität nach Nr. 902 erfolgt mit dem XIVE® Select Messimplantat und ist seit einem Beschluss des Konsultationsausschusses im Jahre 2001 auch „mehrfach“ berechenbar. Eine exakte Anzahl wurde damals nicht festgelegt.
Das Einbringen des XIVE® S plus Schraubenimplantats erfolgt hier manuell mit dem XIVE® Eindrehinstrument S und der XIVE® Ratsche. Der Implantatverschluss wird mit der Verschluss-Schraube – diese ist bereits in der Doppel-Sterilverpackung enthalten – und dem XIVE® Hex-Schraubendreher vollzogen.
Regio 26 besteht ein bukkaler Knochendefekt. Zur Aufnahme des Auffüllmaterials (Augmentation) wird mit einer chirurgischen Fräse ein Lager am ortsständigen Knochen gebildet (GOÄ-Nr. 2730) und ein Knochenersatzmaterial – hier Algipore, Fa. Dentsply Friadent – augmentiert (GOÄ-Nr. 2442). Diese Ziffer ist OP-zuschlagsberechtigt. Aufgrund der hohen Bewertung (900 Punkte) kann der OP-Zuschlag GOÄ-Nr. 444 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1.199 Punkten bewertet sind) angesetzt werden. OP-Zuschläge sind auf den 1,0-fachen Faktor begrenzt und dürfen somit nicht gesteigert werden. In einer OP kann nur ein OP-Zuschlag angeführt werden, auch wenn mehrere Leistungen Anrecht auf einen Zuschlag aufweisen (siehe „Allgemeine Bestimmungen“ zu den OP-Zuschlägen der GOÄ).
Im Anschluss an die Nahtlegung erfolgt ein OPG, um die einwandfreie Lage der Implantate nach OP zu dokumentieren. Die Implantate heilen in diesem Beispiel gedeckt (subgingival), ohne provisorische Versorgung, ein.
Weiterführender Hinweis
- Eine Materialliste zu diesem Fallbeispiel finden Sie im Online-Service unter der Rubrik „Abrechnung“ (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen).