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29.03.2012·Fallbeispiel Die vollständige Abrechnung einer Implantation mit unterschiedlichen augmentativen Maßnahmen

·Fallbeispiel

Die vollständige Abrechnung einer Implantation mit unterschiedlichen augmentativen Maßnahmen

| Das folgende Fallbeispiel beschreibt eine Implantation. Werden dabei augmentative Maßnahmen erforderlich, dann können diese in Abhängigkeit von den notwendigen Einzelschritten auf unterschiedliche Weise erfolgen und honoriert werden. Anhand von Varianten zeigen wir die Vorgehensweise auf. |

 

Datum
Region
GOÄ/GOZ
Anzahl
Leistung
Faktor
Betrag in Euro

06.01.

1 x Ä6

1 x Ä3

Vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems

Ausführliche Beratung (mindestens 10 Minuten)

Abdruck für Planungsmodelle

2,3

2,3

13,41

20,11

§ 4/3 GOZ

Abformmaterial

xy

12.01.

1 x 0060

Planungsmodelle

2,3

33,63

§ 9 GOZ

Modelle

xy

1 x Ä5004

Panoramaschichtaufnahme

1,8

41,97

OK

1 x 9000

Implantatanalyse, je Kiefer

2,3

114,35

1 x 0030

Therapieplan Implantation

2,3

25,87

1 x 0030

Therapieplan Suprakonstruktion

2,3

25,87

10.02.

1 x Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

1 x Ä1

Beratung

2,3

10,72

25

1 x 0080

Oberflächenanästhesie

2,3

3,88

25

2 x 0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

15,52

§ 4/3

2 x Anästhetikum

xy

25

1 x 9010

Implantatinsertion, je Implantat

Aufwendige Knochenglättung mit chirurgischer Fräse bei atrophiertem Alveolarfortsatz

2,7

234,60

1 x 0530

OP-Zuschlag

1,0

123,73

§ 4/3 GOZ

Implantat, Einmalbohrer/-fräsen

xy

§ 4/3 GOZ

Verschlussschraube (wenn separat bestellbar)

xy

§ 4/3 GOZ

Nahtmaterial

xy

1 x Ä5004

Panoramaschichtaufnahme

1,8

41,97

1 x 3050

Stillung einer übermäßigen Nachblutung

Erhöhter Zeitaufwand bei Betreuung des Patienten unter Durchführung von zusätzlichen Blutstillungsmaßnahmen außerhalb durchschnittlicher Blutungen

2,9

17,95

§ 4/3 GOZ

Ggf. Material zur Förderung der Blutgerinnung

xy

1 x Ä70

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

2,3

5,36

13.02.

25

1 x 3290

Nachkontrolle

2,3

7,11

17.02.

25

1 x 3300

Nachbehandlung mit Nahtentfernung

2,3

8,41

 

Bei der Implantation am 10. Februar kann eine erforderliche Augmentation in regio 25 – abhängig vom Ausmaß und den notwendigen Einzelschritten – zum Beispiel nach den folgenden Varianten abgerechnet werden:

Beispiel 1: Augmentation mit Eigenknochen

Ein Knochendefekt in der Implantatregion wird mit Eigenknochen augmentiert.

Datum
Region
GOÄ/GOZ
Anzahl
Leistung
Faktor
Betrag in Euro

10.02.

25

1 x 9010

Implantatinsertion, je Implantat

Aufwendige Knochenglättung bei atrophiertem Alveolarfortsatz

2,7

234,60

1 x 0530

OP-Zuschlag

1,0

123,73

25

1 x 9090

Gewinnung, Aufbereitung und Insertion von Eigenknochen

2,3

51,74

§ 4/3 GOZ

Ggf. einmal Bone-Scraper/Bone-trap

xy

Gesamtkosten Honorar ca.

410,00

Beispiel 2: Augmentation mit Eigenknochen nach Lagerbildung

Ein Knochendefekt in der Implantatregion wird mit Eigenknochen nach Lagerbildung augmentiert. Wenn eine chirurgische Fräse für die Vorbereitung des Augmentationsbereichs eingesetzt werden muss, kann zusätzlich die GOÄ-Nr. 2730 berechnet werden. Diese Gebührenziffer befindet sich im Abschnitt L IX. der GOÄ und ist auch für Zahnärzte – nach wie vor – berechenbar.

 

Datum
Region
GOÄ/GOZ
Anzahl
Leistung
Faktor
Betrag in Euro

10.02.

25

1 x 9010

Implantatinsertion, je Implantat

Aufwendige Knochenglättung bei atrophiertem Alveolarfortsatz

2,7

234,60

1 x 0530

OP-Zuschlag

1,0

123,73

25

1 x 9090

Gewinnung, Aufbereitung und Insertion von Eigenknochen

2,3

51,74

§ 4/3 GOZ

Ggf. einmal Bone-Scraper/Bone-trap

xy

1 x Ä2730

Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes

2,3

67,03

Gesamtkosten Honorar ca.

480,00

Beispiel 3: Augmentation mit Knochenersatzmaterial

Ein Knochendefekt in der Implantatregion wird mit Knochenersatzmaterial augmentiert. Das Einbringen von Knochenersatzmaterial ohne weitere augmentative Maßnahmen wird nach der GOÄ-Nr. 2442 berechnet. Diese Gebührenziffer befindet sich im Abschnitt L VIII der GOÄ und ist auch für Zahnärzte – nach wie vor – berechenbar. Laut einer Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer ist die GOZ-Nr. 4110 primär für die Behandlung einer Periimplantits vorgesehen und ist daher in der Parodontologie aufgeführt.

 

Datum
Region
GOÄ/GOZ
Anzahl
Leistung
Faktor
Betrag in Euro

10.02.

25

1 x 9010

Implantatinsertion, je Implantat

Aufwendige Knochenglättung bei atrophiertem Alveolarfortsatz

2,7

234,60

1 x 0530

OP-Zuschlag

1,0

123,73

1 x Ä2442

Implantation alloplastischen Materials

2,3

120,66

§ 4/3 GOZ

Knochenersatzmaterial

xy

Gesamtkosten Honorar ca.

480,00

Beispiel 4: Augmentation mit Knochenersatzmaterial nach Lagerbildung

Ein Knochendefekt in der Implantatregion wird mit Knochenersatzmaterial nach Lagerbildung augmentiert:

 

Datum
Region
GOÄ/GOZ
Anzahl
Leistung
Faktor
Betrag in Euro

10.02.

25

1 x 9010

Implantatinsertion, je Implantat

Aufwendige Knochenglättung bei atrophiertem Alveolarfortsatz

2,7

234,60

1 x 0530

OP-Zuschlag

1,0

123,73

1 x Ä2442

Implantation alloplastischen Materials

2,3

120,66

§ 4/3 GOZ

Knochenersatzmaterial

xy

1 x Ä2730

Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes

2,3

67,03

Gesamtkosten Honorar ca.

545,00

Beispiel 5: Augmentation mit Knochenersatzmaterial und Eigenknochen nach Lagerbildung

Ein umfangreicher Knochendefekt in der Implantatregion wird mit Knochenersatzmaterial und Eigenknochen nach Lagerbildung augmentiert, gegebenenfalls mit Einbringen einer Barriere:

 

Datum
Region
GOÄ/GOZ
Anzahl
Leistung
Faktor
Betrag in Euro

10.02.

25

1 x 9010

Implantatinsertion, je Implantat

Aufwendige Knochenglättung bei atrophiertem Alveolarfortsatz

2,7

234,60

1 x 0530

OP-Zuschlag

1,0

123,73

25

1 x 9100

Augmentation am Alveolarfortsatz

2,3

348,49

§ 4/3 GOZ

Knochenersatzmaterial

xy

§ 4/3 GOZ

Ggf. Barriere

xy

Gesamtkosten Honorar ca.

710,00