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02.01.2013·Fallbeispiel Implantation mit Augmentation: Darstellung der Leistungstexte in Lang- oder Kurzversion?

·Fallbeispiel

Implantation mit Augmentation: Darstellung der Leistungstexte in Lang- oder Kurzversion?

| Dieser Beitrag umfasst ein Beispiel für eine Implantation mit Augmentation und Freilegung. Mit Novellierung der GOZ wurde bei jeder Praxissoftware die Einspielung von Upgrades erforderlich. Diese Versionen enthalten die kompletten Leistungstexte zur GOZ 2012. Vielen Praxen stellt sich nun die Frage, ob die Original-Leistungstexte in toto abgebildet werden müssen. Im Anschluss an das Beispiel mit den Originaltexten erläutern wir, ob eine Kurzfassung der Leistungsbeschreibungen möglich ist. |

 

  • Tabelle 1: Verwendung der Original-Leistungslegende
Datum
Regio
Nr./§
Leistungsbeschreibung/Auslagen
Bgr.
Faktor
Anz.
Euro

20.06.

0010

Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes

2,3

1

12,94

OK

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer

1,8

1

41,96

Ä1

Beratung – auch telefonisch

*

3,3

1

15,38

0060

Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung

2,3

1

33,63

§ 4 (3)

Alginatabformung

2

8,14

27.06.

7000a

Planung Röntgenschablone mit Festlegung der Röntgenkugelposition entspr. GOZ 7000 Schiene o. adj. Oberfläche

1,9

1

28,85

04.07.

OK

9000

Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes, des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, ggf. mit Hilfe einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer

2,3

1

114,35

OK

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer

1,8

1

41,96

13.08.

Ä1

Beratung – auch mittels Fernsprecher

2,3

1

10,72

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

16

0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2,3

2

15,52

§ 4 (3)

Anästhetikum

2

1,44

4020a

Mundhöhlendesinfektion zur Keimreduktion, entsprechend GOZ 4020 Mundschleimhautbehandlung

2,3

1

5,82

16

9010

Implantatinsertion, je Implantat

*

2,9

1

251,99

0530

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind

1,0

1

123,73

§ 4 (3)

Einpatientenbohrer-/frässet

xy

§ 4 (3)

Implantat Fa. xy

xy

§ 4 (3)

Verschluss-/Abdeckschraube (wenn separat zu bestellen)

xy

16

9100

Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2,3

1

348,49

§ 4 (3)

BioOss 0,25g Fa. Geistlich

xy

§ 4 (3)

BioGide Membran Fa. Geistlich

xy

§ 4 (3)

Atraumatische Naht

xy

OK

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer

1,8

1

41,96

14.08.

16

3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet

2,3

1

7,11

20.08.

16

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z.B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

2,3

1

8,41

24.08.

16

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z.B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

2,3

1

8,41

Ä75

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und ggf. zur Therapie

2,3

1

17,42

14.11.

Ä1

Beratung – auch telefonisch

2,3

1

10,72

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

16

Ä5000

Zähne, je Projektion

1,8

1

5,25

16

0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2,3

2

15,52

§ 4 (3)

Anästhetikum

2

1,44

16

9040

Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem

2,3

1

80,98

§ 4 (3)

Gingivaformer/Einheilkappe

xy

16

3100

Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

2,3

1

34,93

0500

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130

1,0

1

22,50

§ 4 (3)

Atraumatische Naht

xy

21.11.

16

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z.B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

2,3

1

8,41

28.11.

16

9050a

Ausformung Weichgebewebe (Emergenz-Profil) mittels Wechsel Gingivaformer, entsprechend GOZ-Nr. 9050 Einbringen/Auswechseln von Sekundärteilen

2,3

1

40,49

Zwischensumme Honorar:

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Praxislabor:

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Fremdlaborrechnung:

Rechnungsbetrag:

* Individuelle Begründung angeben

Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14a und § 19 UStG

Welche Vorgaben enthält die GOZ 2012 zur Rechnungsstellung?

§ 10 Abs. 2 Punkt 1 und 2 GOZ lautet:

„Die Rechnung muss insbesondere enthalten:

1. das Datum der Erbringung der Leistung,

2. bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer verständlichen Bezeichnung des behandelten Zahnes und einer in der Leistungsbeschreibung oder einer Abrechnungsbestimmung gegebenenfalls genannten Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz.“

Dabei sind die folgenden Punkte zu beachten:

 

  • Auf der Rechnung muss erscheinen: das Datum, an dem die Leistung erbracht wurde bzw. abgeschlossen ist (zum Beispiel wird die Eingliederung der Implantatkrone nicht am Tag der Abformung oder Anprobe, sondern erst bei Eingliederung berechnet).

 

  • Bei Gebührenziffern muss die Nummer der erbrachten Leistung angeführt werden (zum Beispiel Nr. 2200 bei Eingliederung einer Implantatkrone).

 

  • Zur erbrachten Gebührenziffer muss eine Bezeichnung abgebildet werden. Der aktuelle Kommentar der Bundeszahnärztekammer vom 21. September 2012 enthält den folgenden Hinweis: „Der Gebührennummer ist die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung zuzuordnen. Die Bezeichnung muss nicht durch Übernahme der vollständigen Leistungsbeschreibung erfolgen, eine vereinfachte Kurzbezeichnung reicht aus. Die Bezeichnung der Leistungen kann dann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefügt ist, der die Bezeichnung entnommen werden kann (§ 10 Abs. 3 Satz 3 GOZ). Eine einmalige Überreichung einer Aufstellung der GOZ-Positionen mit den erläuternden Bezeichnungen oder ein Aushang in der Praxis genügen hierfür nicht.“ Damit hat die BZÄK klar definiert, dass eine gekürzte Version unter Erhalt der Verständlichkeit erlaubt ist.

 

  • Weiterhin ist die Angabe des behandelten Zahnes nach Zahnschemata oder dem FDI-System vorzunehmen.

 

  • Enthält die Leistung eine Zeitvorgabe, so muss diese seit Januar 2012 auf jeden Fall auch für GOZ-Leistungen auf der Rechnung erscheinen. Die GOZ weist nur zwei Ziffern mit Zeitvorgabe im Leistungstext auf: die Nr. 1000 mit 25 Minuten und die Nr. 1010 mit 15 Minuten. Es müssen jeweils nur diese beiden Zeiten auf der Rechnung abgebildet werden, nicht die reale Zeit. Dabei können die Zeiten auch auf zwei oder mehr Sitzungen aufgeteilt werden. Die Berechnung erfolgt mit dem Datum der letzten Teil-Erbringung der Leistung.

 

Weitere Bestimmungen zur Rechnungsstellung finden sich in den Punkten 3 bis 6 von § 10 Abs. 2 der GOZ 2012.

Lang- oder Kurzversion: Entscheidung des Praxisinhabers

Werden Originalleistungstexte verwendet, so fallen bei einer Postzustellung von Therapieplänen, Kostenvoranschlägen und Rechnungen durchaus nicht unerhebliche Mehrkosten für Porto- und Verpackung an. Es bleibt der Entscheidung eines jeden Praxisinhabers überlassen, welche Form der Bezeichnung in der Praxissoftware Verwendung finden soll.

 

Das Fallbeispiel könnte deutlich kürzer ausfallen, wie das folgende Beispiel zeigt. Aus Platzgründen wurde in der Kurzversion auf die Freilegung mit Nachbehandlung sowie die Material- und Laborkosten verzichtet.

 

  • Tabelle 2: Kurzversion
Datum
Regio
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
Bgr.
Faktor
Anz.
Euro

20.06.

0010

Eingehende Untersuchung auf ZMK-Krankheiten

2,3

1

12,94

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme

1,8

1

41,96

Ä1

Beratung

*

3,3

1

15,38

0060

Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle einschließlich Auswertung

2,3

1

33,63

27.06.

7000a

Planung Röntgenschablone mit Festlegung der Röntgenkugelpositionen, entsprechend GOZ 7000 Schiene o. adj. Oberfläche

1,9

1

28,85

04.07.

16

9000

Implantatbezogene Analyse

2,3

1

114,35

OK

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme

1,8

1

41,96

13.08.

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

16

0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

2

15,52

4020a

Mundhöhlendesinfektion zur Keimreduktion, entsprechend GOZ 4020 Mundschleimhautbehandlung

2,3

1

5,82

16

9010

Implantatinsertion, je Implantat

*

2,9

1

251,99

0530

OP-Zuschlag

1,0

1

123,73

16

9100

Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2,3

1

348,49

OK

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme

1,8

1

41,96

14.08.

16

3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2,3

1

7,11

20.08.

16

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2,3

1

8,41

24.08.

16

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2,3

1

8,41

Ä75

Ausführlicher Befundbericht

2,3

1

17,42

Zwischensumme Honorar:

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Praxislabor:

Auslagen nach § 9 GOZ gemäß Fremdlaborrechnung:

Rechnungsbetrag:

* Individuelle Begründung angeben

Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14a und § 19 UStG