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12.04.2019·Gesetzesentwurf Kabinett beschließt Implantateregister ‒ Zahnimplantate bleiben außen vor

·Gesetzesentwurf

Kabinett beschließt Implantateregister ‒ Zahnimplantate bleiben außen vor

| Das Bundeskabinett hat am 03.04.2019 die Einführung eines Implantateregisters beschlossen und dem Entwurf des entsprechenden „Gesetzes zur Errichtung eines Implantateregisters“ (Implantateregister-Errichtungsgesetz, EIRD) zugestimmt. Voraussichtlich werden Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate ab Mitte 2021 als erste Implantate erfasst. Die Aufnahme von Zahnimplantaten ist bislang nicht vorgesehen. |

 

MERKE | Ziel des Registers ist es, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern. Durch die wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten (wie z. B. die Lebensdauer von Implantaten im Körper) sollen Rückschlüsse auf die Qualität der Implantate und die Qualität der implantierenden Einrichtungen gezogen werden können.