GKV-Sparkommission will Festbeträge kürzen
Die FinanzKommission Gesundheit macht in ihren 66 Empfehlungen zu Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung nur zwei Vorschläge im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, um zu sparen. Neben Einschränkungen bei der KFO (dazu mehr an anderer Stelle) schlagen die Experten eine Rücknahme der Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz vor.
Prävention wirkt
Die Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen für zahnärztliche Behandlungen inklusive Zahnersatz betrugen im Jahr 2025 19,1 Mrd. €. Davon entfielen 14,8 Mrd. €, das heißt etwa 77 %, auf die Ausgaben für den Bereich Zahnärzte ohne Zahnersatz. Die Gesamtausgaben für den Bereich des Zahnersatzes lagen im Jahr 2025 bei rund 4,3 Mrd. € und damit bei etwa 1,2 % der GKV-Gesamtausgaben. Seit dem Jahr 2023 verzeichnet der Bereich des Zahnersatzes moderate Veränderungsraten, im Jahr 2023 lag diese bei 3,9 %, im Jahr 2024 bei 3,7 % und für das Jahr 2025 bei etwa 2,6 %. Die moderate Veränderungsrate lässt sich insbesondere durch Mengenrückgänge begründen. Eine Besonderheit im Bereich des Zahnersatzes ist die stetig abnehmende Mengenentwicklung; grundsätzlich gilt Zahnerhalt vor Zahnersatz. Die Fallzahlentwicklung in dem Bereich ist ein Indikator dafür, dass Prävention und Aufklärung einen wesentlichen Beitrag zur Kostendämpfung leisten.
Unter anderem haben die Versicherten einen Anreiz zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, da der Festzuschuss bei vollständig geführtem Bonusheft steigt, zudem ist die Eigenverantwortung aufgrund des hohen Eigenanteils vermutlich stärker ausgeprägt als in anderen Bereichen.
Reformempfehlung: Rücknahme der Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz.
Die Kommission empfiehlt die Reduzierung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem 01.10.2020 gültige Niveau (siehe Tabelle). Die Härtefallregelungen nach § 55 Absatz 2 SGB V werden insoweit angepasst, dass sich für ansonsten unzumutbar belastete Patienten weiterhin ein Festzuschuss in Höhe von 100 % ergibt.
Anteil der Festzuschüsse zum Zahnersatz vor und nach Anhebung durch das TSVG
| Festzuschuss zum Zahnersatz | Regelung bis 01.10.2020 | Regelung seit 01.10.2020 |
| Für Patienten der GKV | 50 % | 60 % |
| Für Patienten mit regelmäßiger Vorsorge (5 Jahre) | 60 % | 70 % |
| Für Patienten mit regelmäßiger Vorsorge (10 Jahre) | 65 % | 75 % |
| Für Patienten mit Härtefallregelung | 100 % | 100 % |
Geschätzte Finanzwirkung
Unter der Annahme, dass sich die derzeitige Preis- und Mengenentwicklung fortsetzt, wird ein Einsparvolumen durch eine Reduktion der Festzuschüsse in Höhe von rund 590 Mio. € in 2027 prognostiziert, welches bis 2030 auf rund 640 Mio. € ansteigt.
Verteilungs- und Belastungseffekte
- Im Jahr 2024 lag laut dem Barmer Zahnreport die durchschnittliche Eigenbeteiligung zur Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen je Inanspruchnehmenden bei 764 € (BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung 2025, BEMA-Teil 5). Insgesamt wird die Belastung für die Versicherten erhöht. Diese Belastung wird wohl steigen.
- Es ist nicht auszuschließen, dass private Versicherer eine Absenkung der Festzuschüsse auf das Niveau von vor 2020 durch entsprechende Prämienerhöhungen an die Versicherten weitergeben
FinanzKommission Gesundheit. Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit. Empfehlungen zu Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027. Berlin, 30.03.2026