FinanzKommission Gesundheit will KFO-Überversorgung eindämmen
In der kieferorthopädischen Versorgung bestehen nach Ansicht der FinanzKommission Gesundheit strukturelle und qualitative Defizite, auch weil Steuerung und Qualitätssicherung nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind. Die Kommission empfiehlt ein Bündel von fünf Maßnahmen, das durch eine Kombination aus Pauschalvergütung und evidenzbasierter Leistungserbringung die Versorgungsqualität stärkt sowie die Leistungsmenge wirksam steuert. Die Abrechnung von kieferorthopädischen Behandlungen sollen nur noch durch Vertragszahnärzte, die eine Fachzahnarztweiterbildung der Kieferorthopädie besitzen, erfolgen.
Die Zahl der Neuplanungen kieferorthopädischer Behandlungen lag im Jahr 2024 bei etwa 450.000 Fällen und betrifft damit rund zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs. Gleichzeitig wurden in 15 von 100 Behandlungsfällen, das heißt in insgesamt etwa 70.000 Fällen, Gutachten erstellt, die in 46 % der Fälle eine vollständige (17 %) oder teilweise Ablehnung (29 %) der Behandlung zur Folge hatten. Im Jahr 2025 wurden von der GKV insgesamt etwa 1,5 Mrd. € für kieferorthopädische Leistungen aufgewendet.
Bereits 2001 wurde im Gutachten des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen die Über-, Unter- und Fehlversorgung in der Kieferorthopädie kritisiert. Seitdem häufen sich die Hinweise auf Überversorgung in der vertragszahnärztlichen Kieferorthopädie, das heißt, dass potentiell mehr Schaden als Nutzen durch diese Versorgungsart entsteht.
Derzeit sind alle approbierten Zahnärzte berechtigt, kieferorthopädische Leistungen anzubieten, auch ohne spezielle Facharztweiterbildung in der Kieferorthopädie. Damit werden zusätzliche Kosten durch potentiell vermehrt nicht sach- und bedarfsgerecht erbrachte Behandlungen verursacht.
Die Kommission empfiehlt die folgenden Reformen:
- Die faktisch unbegrenzte Einzelleistungsvergütung zur kieferorthopädischen Behandlung soll durch eine Pauschalvergütung mit zugleich obligatorischer Messung der Ergebnisqualität ersetzt werden.
- Die Abrechnungspositionen Ä934a im BEMA (Fernröntgenaufnahmen) und Ä935d (Panorama-Aufnahmen) werden nur noch nach einer evidenzbasierten Indikations- und Kontraindikationsliste genehmigt. Insbesondere Röntgenaufnahmen im Behandlungsverlauf bedürfen einer strengen Indikationsstellung. Hierzu wird der G-BA beauftragt, eine verbindliche evidenzbasierte Indikations- und Kontraindikationsliste zu beschließen.
- Abrechnung von kieferorthopädischen Behandlungen sollen nur noch durch Vertragszahnärzte, die eine Fachzahnarztweiterbildung der Kieferorthopädie besitzen, erfolgen. Eine Ausnahmeregelung aufgrund von regionaler Unterversorgung kann unter Beachtung sinnvoller Mindestmengen ggf. geschaffen werden, falls für Patienten ansonsten Fahrzeiten von über 30 Minuten resultieren würden.
- Einführung einer Überweisungspflicht für kieferorthopädische Behandlungen.
- Der G-BA wird um eine mittelfristige Überprüfung der allgemeinen Anspruchskriterien zur kieferorthopädischen Behandlungen sowie der zugehörigen Indikationen und Kontraindikationen gebeten
Das geschätzte jährliche Einsparvolumen beläuft sich für 2027 auf 110 Mio. €. Die Maßnahmen zielen auf eine kosteneffektive und bedarfsgerechte Versorgung ab, die gleichzeitig die Patientensicherheit fördert. Die Behandlung medizinisch relevanter kieferorthopädischer Erkrankungen wird durch die Regelung nicht eingeschränkt. Insofern sind keine negativen Eff ekte auf die Versorgungsqualität zu erwarten.
Die stärksten finanziellen Auswirkungen werden für zahnärztliche Praxen mit einem hohen Umsatzanteil kieferorthopädischer Leistungen, aber ohne kieferorthopädische Weiterbildung erwartet. Zahnärzte könnten versuchen, Einkommensverluste durch ein erweitertes Angebot an privatzahnärztlichen Leistungen, auch aber nicht nur bei komplexen, aufwändig zu behandelnden Fehlstellungen, zu kompensieren.
FinanzKommission Gesundheit. Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit. Empfehlungen zu Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027. Berlin, 30.03.2026
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit