28.02.2019·Innovationen 3D-Drucktechnologie: Wie steht es um die Abrechnung in der Implantologie?
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3D-Drucktechnologie: Wie steht es um die Abrechnung in der Implantologie?
| Die 3D-Drucktechnologie rückt immer stärker in den Fokus der Zahnmedizin. Waren 3D-Drucker noch vor wenigen Jahren der Großindustrie vorbehalten, sind sie heute für kleine Unternehmen wie Zahnarztpraxen mit Eigenlabor erschwinglich geworden und werden zunehmend dort eingesetzt ‒ etwa im Rahmen der Fertigung von Modellen, individuellen Abformlöffeln, Aufbissschienen, Bohrschablonen und Provisorien. Abrechnungstechnisch gibt es bei diesem neuen Verfahren jedoch vielfach Unsicherheiten. |
Vorteile des 3D-Drucks im Praxislabor
Der 3D-Druck ist eine effiziente Fertigungstechnik. Beim Herstellen eines Werkstücks wird nur das Material verbraucht, was benötigt wird. Zudem sind 3D-Drucke in der Regel reproduzierbar und können sehr präzise sein. Optimal ist die 3D-Drucktechnologie in Kombination mit einem Intraoralscanner: In der CAD-Software wird das gewünschte Werkstück generiert und im STL-Format gespeichert. Die Druckersoftware zerlegt das geplante Werkstück in einzelne Schichten, die wiederum für den Druckvorgang erforderlich sind.
PRAXISTIPP | Inwieweit sich die Investition eines 3D-Druckers für ein Praxislabor lohnt, ist abhängig von den Anschaffungs- und Materialkosten sowie der Anzahl an Druckobjekten, die in der Praxis jährlich anfallen. Zudem ist zu beachten, dass es verschiedene Einzeltechnologien mit unterschiedlichen Anwendungsgebieten gibt. |
3D-Druck: Diagnostik in der Implantologie
Im Rahmen der implantologischen Diagnostik können Situations- und Planungsmodelle auf digitalem Weg gefertigt und ausgewertet werden. Dafür ist die digitale Abformung des Ober- und Unterkiefers erforderlich. Die Nr. 0065 GOZ ist dabei bis zu viermal in einer Sitzung für diese Tätigkeit berechenbar.
Nicht enthalten ist die elektronische Auswertung zur Diagnose und Planung. Diese kann entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden, da es in der GOZ dafür keine Gebührenziffer gibt. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung als Hilfs- bzw. Analogziffer verwendet wird, liegt grundsätzlich im Ermessen des Zahnarztes. Die Berechnung der Nr. 6010 GOZ als Analogleistung hat sich etabliert. Das Honorar beträgt bei 2,3-fachem Gebührensatz 23,28 Euro.
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6010a GOZ: Elektronische Auswertung digitaler Daten zur Diagnose und Planung entsprechend Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen. |
Physische Modelle in der Implantologie
Nicht alle Indikationen sind modellfrei zu versorgen. Werden physische Modelle benötigt, können diese anhand des archivierten Datensatzes ‒ beispielsweise mittels 3D-Drucktechnik ‒ hergestellt werden. Berechnet werden können gedruckte Modellen in der Zahntechnik nach der BEB, der BEB Zahntechnik oder einer eigenen Preisliste. Leistungsnummer, Leistungstext und die betriebswirtschaftliche Bewertung werden vom Implantologen festgelegt.
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Bohrschablonen in der Implantologie
Das Verwenden von Bohrschablonen ist in der GOZ nach den Nrn. 9003 und 9005 integriert. Die Abformung für Bohrschablonen kann konventionell oder digital unter Berechnung der Nr. 0065 GOZ erfolgen.
Die Auswertung der digitalen Daten für die Gestaltung der Schablone wird analog entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ berechnet. Etabliert hat sich hier als Analogposition die Nr. 7000a GOZ („EDV-gestützte Auswertung digitaler Daten zur Planung einer Bohrschablone mit Definition der Bohrhülsenposition, entsprechend Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche“). Das Honorar beträgt bei 2,3-fachem Gebührensatz 34,93 Euro.
Die zahntechnische Herstellung von Bohrschablonen im 3D-Druck ist auch im Rahmen der „guided surgery“ (geführten Implantation) zum Standardverfahren geworden ‒ wohl wegen der relativ geringen Kosten. Dazu ein Beispiel, das wegen der unterschiedlichen 3D-Planungsprogramme und Implantatmaterialien jeweils fallbezogen anzupassen ist:
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Arbeitsart: 47 Implantat, Bohrschablone mit Bohrhülse, coDiagnostix Planungssoftware.
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