29.04.2019·Kassenabrechnung Suprakonstruktionen: Wie ist das Aktivieren eines Stegreiters abzurechnen?
·Kassenabrechnung
Suprakonstruktionen: Wie ist das Aktivieren eines Stegreiters abzurechnen?
| FRAGE: „Kann das Aktivieren eines Stegreiters bei einer Suprakonstruktion berechnet werden? Und falls ja: wie? Gibt es einen Festzuschuss?“ |
Antwort: Die Wiederherstellung ist auf einem BEMA-HKP mit dem Festzuschuss 7.7 zu erfassen. Im Feld „Bemerkungen“ wird notiert, dass ein Stegreiter regio [Bereich angeben] aktiviert werden muss. Es liegt in der Entscheidung der Krankenkasse, ob ein Festzuschuss gewährt wird, da nach ZE-Richtlinie Nr. 38 gilt: „Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente, gehören nicht zur Regelversorgung bei Suprakonstruktionen.“
Der Stegreiter ist ein implantatbedingtes Verbindungselement. Da der Patient die Suprakonstruktion allerdings nicht tragen kann, wenn die Wiederherstellung nicht erfolgt, genehmigen die Krankenkassen in der Regel den HKP.
PRAXISTIPP | Informieren Sie daher Ihren Patienten, dass ein Festzuschuss nicht garantiert werden kann. Der Patient soll die Behandlungsunterlagen mit Bonusheft bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen, auch wenn diese normalerweise in Ihrem Bundesland Wiederherstellungen nicht genehmigen muss. |
Der Patient muss informiert werden, dass die Wiederherstellung ohne Festzuschuss von der Krankenkasse nach schriftlicher Privatvereinbarung (§ 8 Abs. 7 BMV-Z) außervertraglich inklusive aller Begleitleistungen von ihm zu bezahlen ist.
Das Aktivieren des Stegreiters wird über die Nr. 5090 GOZ berechnet (Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080 ‒ 2,3-fach 14,23 Euro). Durch diese Maßnahme wird die Funktion der Prothese wiederhergestellt, sodass zusätzlich die Nr. 5250 ansatzfähig ist.
Besteht ein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b (atrophierter zahnloser Kiefer), ist die Versorgung gleichartig. Anderenfalls liegt eine andersartige Versorgung mit Direktabrechnung vor.