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29.04.2019·Reparaturen Wie ist das Wiederbefestigen eines gelockerten Locators abzurechnen?

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Wie ist das Wiederbefestigen eines gelockerten Locators abzurechnen?

| FRAGE: „Bei einem Patienten haben wir einen gelockerten Locator entfernt, gereinigt und wiederbefestigt. Was können wir dafür berechnen? |

 

Antwort: Die Entfernung einer Krone ‒ auch auf Implantat ‒ wird nach Nr. 2290 GOZ (Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches) berechnet. In der Leistungslegende findet sich nicht wie bei anderen Gebührenziffern ein Hinweis auf „Zahn“ oder „Implantat“. Da kein Ausschluss für Implantatprothetik besteht, gehen wir von der Berechnung der regulären Nr. 2290 GOZ auch für einen Locator aus, da dieser eine Krone darstellt, die den Zahnersatz trägt (wie beispielsweise auch Primärteleskopkronen, Kugelanker, Magnete und Novalocs).

 

Die Berechnung erfolgt grundsätzlich bei Erstversorgung oder Erneuerung nach der prothetischen Gebührenposition 5030 GOZ. Somit bedingt das Wiederbefestigen die Nr. 2310 GOZ (Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz). Auch diese Gebührenziffer enthält weder die Angabe „Zahn“ noch „Implantat“.

 

Eine analoge Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ ist nicht korrekt, da in der GOZ eine entsprechende Gebührenziffer existiert.