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31.01.2018·Laborabrechnung Kosten für Implantatkronen: Was ist berechenbar?

·Laborabrechnung

Kosten für Implantatkronen: Was ist berechenbar?

| Eine Zahnarztpraxis mit praxiseigenem Labor ist in Not. Der Zahntechniker kennt sich mit der Abrechnung nicht aus, die ZMV ist im Krankenhaus. Eine Suprakonstruktion muss dringend abgerechnet werden, da der Patient seit November auf seine Rechnung wartet. Was kann für zwei Implantatkronen laborseits berechnet werden? PI stellt Ihnen den Fall mit der Lösung vor. |

Der Patientenfall

Bei einem GKV-Patienten sind die Implantate 37 und 36 mit Implantatkronen versorgt worden. Dafür hat der Zahnarzt die folgenden Leistungen abgerechnet:

 

Datum
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung
Begründ.
Faktor
Anzahl
Euro

26.09.17

Ä1

Beratung, auch fernmündlich

2,3

1

10,72

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

11.10.17

Ä3

Eingehende Beratung (mindestens 10 Minuten)

2,3

1

20,10

18.10.17

37, 36

9050

Wiedereinsetzen und Auswechseln von Sekundärteilen

1

3,5

2

123,22

UK

5170

Abformung eines Kiefers mit individuellem Löffel

2,3

1

32,34

07.11.17

37, 36

9050

Wiedereinsetzen und Auswechseln von Sekundärteilen

2

3,5

2

123,22

37, 36

2200

Vollkrone je Zahn/Implantat

3

3,5

2

520,46

Zwischensumme Honorar

840,78

 

Begründungen:

  • 1 Kompliziertes Einbringen der Sekundärteile
  • 2 Zeitaufwendiges Auswechseln der Sekundärteile durch viel Speichel
  • 3 Erschwerte Retention durch kurze klinische Krone; erschwerende anatomische Verhältnisse wegen erschwerter Isolation und Trockenlegung durch starke Salviation

 

Der Zahnarzt muss notgedrungen selbst die Laborrechnung schreiben. Musterabrechnungen sind nicht auffindbar, weil diese Art an Versorgung lange nicht hergestellt wurde. Leistungsketten sind in der EDV nicht vorhanden.

 

Der Zahntechniker gibt folgende Hinweise zum Herstellungsprozess der Implantatkronen (Implantatsystem xy): Implantatmodell, 2 x Superhartgipsmodell, ein individueller Implantatabformlöffel, Zahnfleischmaske, Artikulator, zwei individuelle Abutments aus Gold gegossen (Argenco Bio 4,3 g), zwei gegossene Implantatkronen (Argedent yellow 6,50 g), vollverblendete Kronen, Einbringhilfe, zwei Laborimplantate und Befestigungsschrauben.

 

Nach dem Besprechen der Arbeitsschritte kann die Laborrechnung wie folgt aussehen, wobei die Preise vom Zahnarzt ‒ hoffentlich betriebswirtschaftlich ermittelt ‒ einst in der Software niedergelegt wurden:

 

  • Die Laborrechnung
BEL II/BEB
Bezeichnung
Menge
Preis in Euro
Gesamt in Euro

0002

Modell aus Superhartgips

2

8,50

17,00

0031

Implantatmodell

1

35,10

35,10

0221

Hilfsteil in Abdruck platzieren

2

13,70

27,40

0223

Gingivamaske abnehmbar, je Quadrant

1

15,20

15,20

0230

Systemteile reponieren

2

13,70

27,40

0401

Mittelwertartikulator

1

10,00

10,00

1014

Individueller Löffel für Implantatversorgung

1

29,80

29,80

2105

Krone für mehrflächige Keramikverblendung

2

89,90

179,80

2702

Mehrflächige Verblendung Keramik

2

98,40

196,80

2971

Aufwand bei Suprastruktur auf Implantat

2

54,00

108,00

3712

Individuelles Implantat-Abutment

2

149,00

298,00

3725

Einbringhilfe je Implantat

2

19,00

38,00

9017

Argenco Bio2/Argen Dental

4,3

51,20

220,16

9018

Argedent yellow 2/Argen Dental

6,5

58,20

378,30

9221

Arbeits-/Polierimplantat/Laborschraube

2

18,00

36,00

9222

Laborimplantat

2

32,00

64,00

Summe

1.680,96

 

Die Laborrechnung setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

 

Leistungen
Material
Metall
Netto gesamt
MwSt.
MwSt.-Betrag
Rechnungsbetrag

982,50 Euro

100 Euro

598,46 Euro

1.680,96 Euro

7 %

117,67 Euro

1.798,63 Euro

 

Die Rechnungslegung

Um die Endrechnung für den Patienten auszustellen, fehlt noch die Rechnung für die Verbrauchsmaterialien der Praxis.

 

  • Die Materialrechnung
Materialbezeichnung
Menge
Betrag

Alginatabformung

2

5,04 Euro

Elastomere Abformung

1

18,70 Euro

Bissabformung

1

2,70 Euro

Abformpfosten

2

92,92 Euro

Gesamt

119,36 Euro

 

Die Patientenrechnung kann nun abschließend erstellt werden.

Notfallplan muss erstellt werden

Dem Zahnarzt ist bewusst geworden, dass in der Praxis kein Notfallplan bei Ausfall der ZMV besteht. Hier muss Abhilfe geschaffen werden, indem für die Abrechnung Leistungsketten angelegt und Beschreibungen bzw. Kopien markanter Abrechnungen in einem „Verwaltungs-Notordner“ erfasst werden.