Uncategorized

01.07.2014·Leserforum Einarbeiten eines Locators in eine vorhandene Prothese: Zahntechnische Abrechnung?

·Leserforum

Einarbeiten eines Locators in eine vorhandene Prothese: Zahntechnische Abrechnung?

| FRAGE: „Wie hoch sind die Laborkosten (BEB) für das Einarbeiten einer Locator-Matritze in eine vorhandene Prothese?“ |

 

Antwort: Wenn Implantate mit einem Locator versorgt werden, wird die Locator-Matrize entweder in einen neuen oder vorhandenen Zahnersatz eingearbeitet. Dabei erfolgt der nachträgliche Einbau in eine funktionstüchtige Prothese oft in der Praxis direkt im Mund des Patienten. Zuerst werden die Locatoren in den Implantaten fachgerecht nach Herstellerangaben befestigt (GOZ-Nr. 5030) und anschließend die alte Prothese an diesen Stellen zur Aufnahme der Matrizengehäuse ausgeschliffen. Diese Maßnahme kann über eine „NBL-Leistung“ (Nicht-BEL-Leistung) im Eigenlabor berechnet werden.

 

Da im privaten Bereich der Zahntechnik keine staatliche Gebührenordnung existiert, wird zum Beispiel die Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB) verwendet. Dafür müssen oft neue Ziffern generiert werden, da die vierstellige BEB nicht für alle technischen Verfahren Ziffern aufweist. Folgende BEB-Leistungen können zum Beispiel in Ihrer EDV angelegt werden: „BEB 8883 Ausschleifen ZE zur Matrizenaufnahme“ und „BEB 6533 Locatormatrize einarbeiten“ (dort sind zahntechnische Arbeitsschritte wie Ausrichten, Einpolymersieren und Nacharbeiten enthalten).

 

Die preisliche Kalkulation muss individuell – hier vom Praxisinhaber – ermittelt werden. Der Preis für die Einarbeitung der Locator-Matrizen chairside beläuft sich im Eigenlabor auf 45 bis 50 Euro. Bei Eingliederung der Suprakonstruktion wird neben der GOZ-Nr. 5250 noch die GOZ-Nr. 5080 je Implantat zuzüglich Material berechnet.

 

Bitte prüfen Sie die Verpackungseinheit vom Locator-Laborset. Bei vielen Herstellern sind bereits zwei Matrizen und einige Retentionseinsätze enthalten, sodass man zuerst den Einzelpreis ermittelt und dann im Materialbereich der Praxissoftware anlegt. Eine Praxis ohne Umsatzsteuerpflicht berechnet an den Patienten den Bruttopreis weiter. Dazu ein Beispiel:

 

Locator-Laborset, Inhalt zwei Matrizen

Einzelpreis Laborset
Je Matrize
Netto
19 % MwSt.
Einzelpreis
Brutto

82,00 Euro

41,00 Euro

7,79 Euro

48,79 Euro

 

Wenn Sie kein umsatzsteuerpflichtiges Eigenlabor unterhalten, wird der Bruttobetrag dem Patienten in Rechnung gestellt. Somit erscheinen auf der Rechnung zwei Locator-Matrizen zum Einzelpreis in Höhe von 48,79 Euro und dem Gesamtpreis für zwei Matrizen mit 97,58 Euro. Berechnete Porto- und Verpackungskosten des Herstellers werden separat erfasst und dem Patienten berechnet, da die Ware für ihn bestimmt ist.