01.06.2012·Leserforum Was ist bei Porto- und Verpackungskosten für Implantatprodukte zu beachten?
·Leserforum
Was ist bei Porto- und Verpackungskosten für Implantatprodukte zu beachten?
| In diesem Beitrag beantworten wir eine Frage von allgemeinem Interesse. |
FRAGE: Können Sie uns erklären, wie die Versandkosten bei Implantatprodukten ermittelt werden? Wir haben folgende Artikel bei unserem Lieferanten bestellt, kommen jedoch bei der Überprüfung der Einzelposten nicht auf den Gesamtbetrag, der auf der Rechnung abgebildet ist. Auf telefonische Nachfrage haben wir keine plausible Erklärung erhalten. Die Rechnung beinhaltet folgende Angaben:
|
|||||
Artikel-Nr. |
Menge |
Bezeichnung |
USt |
Preis Euro |
Wert Euro |
xxx.xxx |
1 |
Implantat |
199,00 |
199,00 |
|
xxx.xxx |
1 |
Einheilkappe |
28,00 |
28,00 |
|
Summe Positionen |
227,00 |
||||
Porto-/Verpackung |
5,00 |
||||
Umsatzsteuer |
7 % |
203,38 |
14,24 |
||
Umsatzsteuer |
19 % |
28,62 |
5,44 |
||
Bruttowert |
251,68 |
||||
Total in Euro |
251,68 |
Antwort: Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die ein Unternehmer an das Finanzamt zahlt. Hierfür wird die USt vom Unternehmer seinen Kunden – hier: dem Praxisinhaber – in Rechnung gestellt. USt fällt immer an, wenn durch ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt eine Dienstleistung erbracht oder eine Ware geliefert wurde. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Umsätze gibt es eine Steuerbefreiung (beispielsweise für zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen) oder einen ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 Prozent (beispielsweise für Zahnersatz). Im Einkauf des Zahnarztes unterliegen in Deutschland auch dentale Implantate der 7-prozentigen USt.
Porto- und Verpackungskosten unterliegen gleichfalls der USt. Nach den oben genannten Angaben wurden Waren sowohl zu 7 als auch zu 19 Prozent USt erworben, sodass die Porto- und Verpackungskosten anteilig dem Gesamtwarenwert auch mit 7 bzw. 19 Prozent USt behaftet sind. Die Berechnung der einzelnen Posten stellt sich folgendermaßen dar:
Ware |
Netto Preis Euro |
USt-Satz |
Gesamt brutto Euro |
Implantat |
199,00 |
7 % |
212,93 |
Einheilkappe |
28,00 |
19 % |
33,32 |
Porto-/Verpackung |
5,00 |
anteilig mit 7 und 19 % |
5,43 |
Gesamtbetrag |
251,68 |
Der Rechenweg:
Summe Implantat und Einheilkappe (227,00 Euro netto) = 100 Prozent |
Wieviel Prozent vom Gesamtbetrag des Einkaufs entfallen auf das Implantat bzw. die Einheilkappe?
199,00 Euro |
x |
100 |
: |
227,00 Euro |
= |
87,67 % |
28,00 Euro |
x |
100 |
: |
227,00 Euro |
= |
12,33 % |
Wie werden die beiden USt-Sätze bei den Versandkosten in Abhängigkeit von den zuvor gefundenen prozentualen Werten berechnet?
100,00 % |
= |
5,00 Euro Versandkosten |
87,67 % |
= |
4,38 Euro, die mit 7 % USt behaftet sind |
12,33 % |
= |
0,62 Euro, die mit 19 % USt behaftet sind |
Wie sieht nun die anteilige Berechnung der USt für die Versandkosten aus?
4,38 Euro |
x |
7 % USt |
= |
0,31 Euro |
0,62 Euro |
x |
19 % USt |
= |
0,12 Euro |
Wie setzen sich die einzelnen Beträge zusammen?
Implantat netto |
= |
199,00 Euro |
7 % USt Implantat |
= |
13,93 Euro |
Versandkosten netto |
= |
5,00 Euro |
7 % USt Versandkosten |
= |
0,31 Euro |
19 % USt Versandkosten |
= |
0,12 Euro |
Einheilkappe netto |
= |
28,00 Euro |
19 % USt Einheilkappe |
= |
5,32 Euro |
Gesamtbetrag brutto |
= |
251,68 Euro |
Die USt wird auf die Versandkosten anteilig mit 7 und 19 Prozent erhoben, wenn die Rechnung Ware mit beiden Steuersätzen enthält. Bestellen Sie jedoch nur Ware zu 7 oder zu 19 Prozent USt, dann ist die Berechnung der USt auf die Porto- und Verpackungskosten einfach zu ermitteln:
Artikel-Nr. |
Menge |
Bezeichnung |
USt |
Preis Euro |
Wert Euro |
xxx.xxx |
1 |
Implantat A |
199,00 |
199,00 |
|
xxx.xxx |
1 |
Implantat B |
199,00 |
199,00 |
|
Summe Positionen |
398,00 |
||||
Porto / Verpackung |
5,00 |
||||
Umsatzsteuer |
7 % |
28,21 |
|||
Bruttowert |
431,21 |
||||
Total in Euro |
431,21 |
Artikel-Nr. |
Menge |
Bezeichnung |
Preis Euro |
Wert Euro |
|
xxx.xxx |
1 |
Verschlussschraube A |
21,00 |
21,00 |
|
xxx.xxx |
1 |
Verschlussschraube B |
21,00 |
21,00 |
|
Summe Positionen |
42,00 |
||||
Porto-/Verpackung |
5,00 |
||||
Umsatzsteuer |
19 % |
8,93 |
|||
Bruttowert |
55,93 |
||||
Total in Euro |
55,93 |
Anhand der Tabellen sollte es möglich sein, die Kosten für Porto und Verpackung zu ermitteln und diese als Bruttobetrag dem Patienten zu berechnen.
Auch nach Novellierung der GOZ findet sich kein Hinweis zur Weitergabe dieser Kosten. Sie sollten diese auf keinen Fall auf die bestellten Produkte preislich umlegen, sondern als eigenen Posten in der Rechnung aufführen. Private Kostenträger vermuten anderenfalls bei Überprüfung der Preise einen unrechtmäßigen Lagerhaltungsaufschlag und Sie müssen sich rechtfertigen.
Verschiedene Berechnungsmöglichkeiten
Je nach Praxis-EDV bestehen mehrere Möglichkeiten, Kosten für Porto und Verpackung zu berechnen. Entweder kann der Bruttobetrag in der Leistungserfassung eingegeben werden (zum Beispiel Praxis-EDV von Damp und Z1):
§ 4/3 Porto- und Verpackungskosten 5,43 Euro
oder sie müssen auf einem eigenen Materialbeleg mit selbst definierter Bezeichnung erfasst werden (zum Beispiel Praxis-EDV von Solutio):
Porto- und Verpackungskosten 5,43 Euro
Diese auch als Versandkosten bezeichneten Beträge werden in unterschiedlicher Höhe an die Patienten weitergegeben. Wenn eine Warenbestellung für zwei oder mehr Patienten vorgesehen ist, werden die Versandkosten anteilig den Patienten in Rechnung gestellt. Eine auf den Cent exakte Berechnung der Versandkosten ist daher nicht immer möglich.