07.04.2014·Leserforum Zahntechnische Fertigung einer Prothese mit Locator beim GKV-Versicherten: Abrechnung?
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Zahntechnische Fertigung einer Prothese mit Locator beim GKV-Versicherten: Abrechnung?
Frage: „Wir haben zum 1. Januar 2014 ein eigenes Praxislabor eröffnet. Erstmalig soll nun bei einem gesetzlich Versicherten auf zwei Implantaten im atrophierten Unterkiefer eine Prothese in Kunststoff gefertigt werden. Können Sie uns bei der Abrechnung behilflich sein?“
Antwort: Wenn der alte Zahnersatz im Unterkiefer nicht mehr funktionstüchtig ist (Gewährleistung GKV beachten), erhält der Patient den Festzuschuss 4.4. Da ein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 36 b besteht (Atrophierter zahnloser Kiefer) und die Prothese in Kunststoff gefertigt wird, muss nach dem BEMA die Nr. 98ci (Funktionslöffel UK) und die Nr. 97bi (Totale Prothese UK) berechnet werden. Es liegt eine Regelversorgung vor, wobei die weiteren Leistungen auf der Anlage zum BEMA-HKP nach GOZ erhoben werden.
Dort werden zum Beispiel folgende Leistungen erfasst: 1 x 0060 (Planungsmodelle), 1 x 4040 (Einschleifen im OK), 8 bis 12 x 9050 (Auswechseln oder Wiederbefestigen von Aufbauelementen bei Abformung und Anprobe/n), 4 x 5030 (Locator im Mund) und 4 x 5080 (Locator-Matrizen in der Prothese als Verbindungselemente). Wenn Sie darüber hinaus FAL/FTL-Leistungen erbringen, werden diese mit der GOZ-Nr. 0040 auf einem privaten HKP erfasst.
Damit die zahntechnische Kassenleistung visuell besser zu erkennen ist, haben wir die BEL-Leistungen mit einem Bindestrich vor der vierten Ziffer versehen. Alle BEL-II-Ziffern, die am Ende eine „6“ oder „8“ tragen, dürfen nur bei den Ausnahmefällen berechnet werden. Wir gehen davon aus, dass der Locator im Labor in der richtigen Höhe ausgewählt wird und im Mund des Patienten eine offene Abformung auf Implantatniveau stattfindet. Im Praxislabor können folgende obligate Leistungen zur Ausführung gelangen:
Nr. |
Menge |
Leistungs-/Materialbezeichnung |
E-preis |
G-Preis |
Material |
001-8 |
3 |
Modell bei Implantatversorgung |
|||
1008 |
1 |
Funktions-/Individueller Löffel, gefenstert |
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001-8 |
1 |
Modell bei Implantatversorgung |
|||
0224 |
2 |
Laborimplantat in Abformung repositionieren |
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0223 |
2 |
Zahnfleischmaske, je Implantat |
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0010 |
1 |
Implantat-/Meistermodell |
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0817 |
xy |
Abutment Auswahl, je Implantat |
|||
0225 |
2 |
Implantatpfosten aufschrauben |
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012-8 |
1 |
Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung |
|||
021-6 |
1 |
Basis für Bissregistrierung |
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022-8 |
1 |
Bisswall |
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301-8 |
1 |
Aufstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung |
|||
302-8 |
14 |
Aufstellung Wachs je Zahn bei Implantatversorgung |
|||
012-8 |
1 |
Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung |
|||
361-8 |
1 |
Fertigstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung |
|||
362-8 |
14 |
Fertigstellen je Zahn bei Implantatversorgung |
|||
6534 |
2 |
Locator-Matrize einarbeiten inklusive Klebefügung |
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6471 |
2 |
Mehraufwand bei Prothese über Implantat |
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Material |
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2 |
Laborimplantat |
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2 |
Abformpfosten |
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2 |
Locator |
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2 |
Locator Laborset (Einzelpreis je Matrize) |
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2 |
Porto- und Verpackungskosten |
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6 |
Frontzahn xy |
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8 |
Seitenzahn xy |
Die BEL-II-Preisstruktur
In den Bundesländern liegen aufgrund jährlicher regionaler Verhandlungen mit den Krankenkassen unterschiedliche Preise vor. Sobald sie ausgehandelt sind, finden Sie eine Preisliste als Anlage im KZV-Rundschreiben. Da bei Ihrem Patienten ein Ausnahmefall nach § 3b der Einleitenden Bestimmungen zum BEL II vorliegt (Atrophierter zahnloser Kiefer), müssen einzelne Arbeitsschritte – parallel zur BEMA-Abrechnung in der Praxis – nach BEL II angesetzt werden. Es folgen kurze Erläuterungen zu den relevanten BEL-II-Ziffern.
001-8 Modell bei Implantatversorgung: Dieses Modell wird zum Beispiel als Kontroll-, Reparatur-, Planungs- oder Gegenkiefermodell gefertigt. Es dient nicht der Herstellung und Modell für Metallbasis (neu) einer Suprakonstruktion.
012-8 Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung: Der Artikulator muss Lateral-, Protrusions- und Öffnungsbewegungen zulassen (Durchschnittswerte). Die Nr. 012-8 ist grundsätzlich nur einmal berechenbar, es sei denn der Zahnarzt muss eine neue Abformung und/oder einen neuen Biss nehmen.
021-6 Basis aus Autopolymerisat für Bissregistrierung: Nr. 021-6 ist zusammen mit Nr. 022-8 abrechenbar (Hilfsmittel für die einfache Bissregistrierung). Die Abrechnung der Leistungen 021-6 und 022-8 kann ggf. mehrfach anfallen, wenn mehr als eine Bissregistrierung je Kiefer erforderlich ist.
021-8 Basis aus Autopolymerisat für Aufstellung: Nr. 021-8 ist berechenbar für die Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe.
022-8 Bisswall: Der Bisswall ergänzt eine Basis aus Autopolymerisat oder eine Prothese aus Kunststoff/mit Metallbasis zur Bissregistrierhilfe. Die Nr. 022-8 ist je Basis einmal abrechenbar. Im Rahmen des Fertigungsprozesses kann der Bisswall zum Beispiel für eine erneute Bissregistrierung oder (Über-) Abformung mehrfach notwendig sein und dann mehrfach berechnet werden.
301-8 Aufstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung: Diese Ziffer deckt zum Teil die vorbereitenden und begleitenden Leistungen bei der Aufstellung von konfektionierten Zähnen sowohl auf Wachs-, Kunststoff- oder Metallbasis ab. Sie ist nur in Verbindung mit der 302-8 abrechenbar, wird also durch Hinzufügen der jeweiligen Zahnanzahl der 302-8 zur vollständigen Aufstellung. Die 301-8 dient insbesondere dazu, den vorbereitenden und begleitenden Aufwand auf die unterschiedliche Zahl der ersetzenden Zähne zu verteilen.
302-8 Aufstellung Wachs je Zahn bei Implantatversorgung: Bei einer Insuffizienz des stomatognathen Systems ist die Nr. 302-8 erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist. Wird im Anschluss an die Aufstellung auf Wachsbasis eine Metallbasis gefertigt, ist für die Übertragung der bereits aufgestellten Zähne die BEB-Nr. 6121 (Übertragen einer Wachsaufstellung auf Metall, je Zahn) abrechnungsfähig. Wenn wegen Insuffizienz des stomatognathen Systems ein neuer Biss genommen und demzufolge neu nach der Nr. 012-8 einartikuliert wird, ist auch die Nr. 302-8 erneut je umgestelltem Zahn ansatzfähig.
361-8 Fertigstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung: Die Nr. 361-8 umfasst das eventuelle Abdecken von Kieferteilen und/oder Radierungen.
362-8 Fertigstellen je Zahn bei Implantatversorgung: Wird ein Zahn zahnfarben hinterlegt, so sind die Nrn. 302-8 und 362-8 (für die Fertigstellung dieses Zahnes) als auch der verwendete Konfektionszahn als Material berechenbar.
BEB: Preise praxisintern ermitteln und einpflegen
Die privaten zahntechnischen Preise müssen praxisintern ermittelt und in der Software eingepflegt werden. Da die BEB 97` nicht mehr aktuell ist, müssen durchaus Leistungen in die BEB-Liste neu aufgenommen werden.
1008 Funktions-/Individueller Löffel, gefenstert: Auch wenn in der Praxis die Funktionsabformung über die BEMA-Nr. 98ci erfolgt, gibt es für diese Leistung keine eigene BEL-Ziffer, sodass die BEB herangezogen wird.
0817 Implantat-Abutment Auswahl, je Implantat: Sobald das Implantatmodell (BEB-Nr. 0010) erstellt ist, muss an jeder Implantatregion mithilfe von Werkzeugen und/oder mit PLAN-Sekundärteilen (1:1 Locator-Komponenten aus PEEK-Kunststoff) die Höhe der Mucosa und die Achsausrichtung der Implantate ermittelt werden. Erst danach können die Locator-Komponenten ( Locator Höhe, Abzugskraft Matrize) bestellt werden.
6534 Locator-Matrize einarbeiten inklusive Klebefügung: Sowohl die vorbereitenden Schritte für die Einarbeitung des Locator-Matrizengehäuses (ausrichten, parallelisieren, ausblocken) als auch die Einarbeitung (einpolymerisieren, nacharbeiten, Wechsel schwarzer gegen meist farbigen Retentionseinsatz) kann in einer Leistungsziffer integriert werden.
6471 Präzisionsaufwand bei Fertigstellung über Implantat: Zusätzlicher Fertigstellungsaufwand für auf Implantat hergestellten Zahnersatz. Der Locator wird weder zementiert noch handelt es sich um ein okklusal bzw. transversal verschraubbares Element. Dieser Mehraufwand kann seit Erweiterung der BEB im Jahr 2004 durch die Nr. 6471 dargestellt werden.