Neue Festzuschüsse für Zahnersatz
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen.
Es wurde die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge bei der Versorgung mit Zahnersatz mit Wirkung vom 1. Januar 2025 angepasst.
Dabei wurden die zahnärztlichen Leistungen auf Basis des aufgrund der Anhebung des bundeseinheitlichen durchschnittlichen Punktwertes für Zahnersatz entsprechend der Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ab dem 1. Januar 2025 in Höhe von 1,1304 € (+ 4,41 % ggü. 2024) berechnet.
Die Berechnungen für die zahntechnischen Leistungen basieren auf der Vereinbarung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise zwischen dem VDZI und dem GKV-Spitzenverband vom 25. Oktober 2024 vereinbarten BEL II-Preisen für 2025 (Preisliste BEL II mit Stand vom 07.10.2024 mit Anpassung der BEL II-Preise zum 01.01.2025 / + 4,41 %).
Die Kosten für das Verbrauchsmaterial Praxis und die Kosten für die Prothesenzähne wurden analog zu den Veränderungen der Preise der zahntechnischen Leistungen (+ 4,41 % ggü. 2024) fortgeschrieben.
Die aktuelle Abrechnungshilfe können Sie hier herunterladen:
https://www.kzbv.de/festzuschussbetraege-2023.662.de.html