Zahnärztlicher Vergütungsanspruch trotz Behandlungsfehler

Hat ein zahnärztlicher Behandlungsfehler nicht zur vollständigen Unbrauchbarkeit der im Zusammenhang mit einem Implantat erbrachten Leistungen geführt, so kann die Patientin bzw. kann der Patient die für die Einbringung des Implantats und die damit zusammenhängenden Leistungen gezahlte Vergütung nicht von der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt zurückverlangen.

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 26.06.2024 – I-5 U 151/22

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