Dürfen Lohnabrechnungen in digitaler Form ausgestellt werden?

Lohnabrechnungen können nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in digitaler Form erteilt werden.

Die gesetzlich in § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO vorgesehene Textform der Abrechnung ist gewahrt, wenn die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach eingestellt wird. Der Arbeitgeber hat dabei jedoch die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die privat nicht die Möglichkeit haben, online auf das Mitarbeiterpostfach zuzugreifen. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass diesen Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt wird, die Dokumente im Betrieb einzusehen und auszudrucken.

Bundesarbeitsgericht 28.1.2025 – 9 AZR 48/24
Mitteilung der ETL-Rechtsanwälte vom 03.02.2025

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