Angabe „Fachpraxis für Kieferorthopädie“ setzt Fachzahnarzttitel voraus
Ein Zahnarzt, dem es nicht erlaubt ist, die nach dem Weiterbildungsrecht einer Zahnärztekammer erworbene Bezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ zu führen, darf zahnärztliche Leistungen im geschäftlichen Verkehr auch nicht mit dem Hinweis „KFO-Fachpraxis“ und/oder „Fachpraxis...